Baufinanzierer für Fördermittel in Wiesbaden

KfW-Programme und Landesförderung einbinden. Hier finden Sie Baufinanzierer in Wiesbaden, die KfW und Förderung als Schwerpunkt angeben. Alle Baufinanzierer in Wiesbaden · KfW und Förderung in ganz Deutschland

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Busch-Finanzdienstleistungen, Carsten E. D. Busch

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Forsthaus 10, 65817 Eppstein

Carsten E. D. Busch vermittelt von Eppstein aus Baufinanzierungen im Rhein-Main-Gebiet und ist laut Impressum Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Er begleitet Kauf, Neubau und Anschlussfinanzierungen und unterstützt bei Förderungen für Modernisierung und energetische Sanierung.

MILLENNIUM FINANCE GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Rheinstraße 59, 65185 Wiesbaden

Die MILLENNIUM FINANCE GmbH ist ein Finanzmakler in der Wiesbadener Innenstadt, der Baufinanzierungen, Kredite und Leasing vermittelt. Laut Impressum hat sie neben der Erlaubnis als Versicherungsmakler eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Umschuldungen und Fördermittel gehören ebenfalls zum Angebot.

Baufinanzierer für Fördermittel im Umkreis von Wiesbaden

Büros bis 30 km von Wiesbaden entfernt.

Bauffy GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Brand 41, 55116 Mainz · 9 km entfernt

Die Bauffy GmbH in der Mainzer Altstadt ist auf die Vermittlung von Baufinanzierungen spezialisiert und hat laut Impressum eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Sie begleitet Kauf, Neubau und Anschlussfinanzierungen und bezieht Förderdarlehen etwa der KfW in die Finanzierung ein.

KK-Baufinanzierung Kissel

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Stadtzentrum 3, 65479 Raunheim · 17 km entfernt

Andrea und Dieter Kissel vermitteln in Raunheim Haus- und Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Modernisierungsdarlehen. Zum Angebot gehören auch die Ermittlung öffentlicher Fördermittel, Kredite für Selbstständige sowie Bauspar- und Ratenkredite.

W&F Wohnfinanz GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Mainzer Str. 155, 55299 Nackenheim · 19 km entfernt

Die W&F Wohnfinanz GmbH aus Nackenheim ist als Immobilienmakler und Versicherungsmakler tätig und besitzt eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler. Sie vermittelt Finanzierungen für den Immobilienkauf sowie Anschlussfinanzierungen und bezieht dabei Förderdarlehen von KfW und ISB ein. Daneben vermarktet sie Immobilien in Mainz, Rheinhessen und dem Rhein-Main-Gebiet.

Finanzmatrix AG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Auf dem Zehnthöbel 16b, 64572 Büttelborn-Worfelden · 28 km entfernt

Die Finanzmatrix AG in Büttelborn-Worfelden finanziert Kauf und Bau von Immobilien sowie Modernisierungen und Anschlussfinanzierungen. Sie berät persönlich, telefonisch oder online und prüft dabei auch Förderprogramme der KfW. Neben der Erlaubnis nach § 34i GewO ist die Gesellschaft als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler zugelassen.

TMI-Consulting GmbH & Co. KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Georgenstr. 53a, 64331 Weiterstadt · 30 km entfernt

Thomas Müller vermittelt mit der TMI-Consulting GmbH & Co. KG aus Weiterstadt Immobilienfinanzierungen im Rhein-Main-Gebiet und ist als Immobiliardarlehensvermittler eingetragen. Das Angebot umfasst Darlehen für Kauf und Neubau, Umschuldungen, Modernisierungsdarlehen und die Einbindung öffentlicher Fördermittel. Ergänzend werden Bausparverträge, Privatkredite und Versicherungen vermittelt.

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Immobilien finanzieren in Wiesbaden: das Wichtigste vor Ort

Laut Immobilienmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für die Stadt Wiesbaden kosteten gebrauchte Eigentumswohnungen 2025 im Mittel 3.842 €/m² Wohnfläche und damit etwa so viel wie im Vorjahr. Wohnbauland wurde im Mittel für 1.143 €/m² verkauft, freistehende Einfamilienhäuser für durchschnittlich 787.000 €.

Aus dem Immobilienmarktbericht für den Bereich der Stadt Wiesbaden 2026 (Berichtsjahr 2025)

  • Der Geschäftsstelle wurden für 2025 insgesamt 2.264 Kaufobjekte zur Auswertung übermittelt; wegen einer Programmumstellung wurden rund 6 % der eingegangenen Kaufverträge nicht registriert (S. 5 und S. 7).
  • Der mittlere Bodenpreis für Wohnbauland im gesamten Stadtgebiet lag bei 1.143 €/m² (38 Kaufverträge) und damit rd. 1 % unter dem Wert von 2024 mit 1.154 €/m² (S. 10).
  • Ein Reihenhaus kostete 2025 im Mittel rd. 522.000 €, eine Doppelhaushälfte 663.000 € und ein freistehendes Einfamilienhaus durchschnittlich 787.000 € (S. 13).
  • Der Durchschnittspreis aller 982 wiederverkauften Eigentumswohnungen betrug 3.842 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr (3.789 €/m²) weitestgehend stabil (S. 20).
  • Neu gebaute Eigentumswohnungen im Erstverkauf kosteten im Mittel 6.597 €/m² Wohnfläche ohne Stellplatz, ausgewertet wurden 150 Verkaufsfälle (S. 17).

Quelle: Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden, Immobilienmarktbericht für den Bereich der Stadt Wiesbaden 2026 (Berichtsjahr 2025) (2026)

Kaufnebenkosten in Hessen

Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

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Ratgeber: KfW und Förderung

Alle Ratgeber zum Thema KfW und Förderung

Über Baufinanzierer für KfW und Förderung in Wiesbaden

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Das sollten Sie zum Thema KfW und Förderung als Kurzinformation wissen

Förderprogramme können eine Baufinanzierung spürbar entlasten. Der Bund vergibt über die KfW Förderkredite und Zuschüsse, etwa für energieeffizientes Bauen, die Sanierung von Bestandsgebäuden oder den Erwerb von Wohneigentum durch Familien. Hinzu kommen Programme der Länder und teilweise der Kommunen. Die Förderlandschaft ändert sich jedoch regelmäßig, und viele Programme haben strenge formale Voraussetzungen. Wer Förderung einplant, sollte deshalb früh wissen, wie sie funktioniert und an welcher Stelle Fehler den Anspruch kosten können. Diese Seite fasst das Wichtigste als Kurzinformation zusammen.

Welche Förderstellen gibt es?

In Deutschland gibt es drei Ebenen der Wohnraumförderung:

  • Bund: Die KfW ist die zentrale Förderbank des Bundes. Sie bietet Förderkredite, teilweise mit Tilgungszuschüssen, und Investitionszuschüsse an. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert je nach Maßnahme ebenfalls, zum Beispiel im Bereich Energieberatung.
  • Länder: Jedes Bundesland hat ein eigenes Förderinstitut oder eine Förderbank. Die Programme richten sich häufig an Familien, Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen oder an bestimmte Regionen.
  • Kommunen: Manche Städte und Gemeinden unterstützen den Erwerb von Wohneigentum, energetische Maßnahmen oder den Erhalt historischer Gebäude.

Welche Programme für Sie in Frage kommen, hängt vom Vorhaben, vom Standort, vom Einkommen und von der Haushaltsgröße ab.

Wie funktioniert ein Förderkredit?

Förderkredite der KfW werden in der Regel nicht direkt bei der KfW, sondern über ein Kreditinstitut beantragt. Dieses prüft Ihre Bonität, stellt den Antrag und leitet den Kredit an Sie weiter. Man spricht vom Durchleitungs- oder Hausbankprinzip. Die Bank übernimmt dabei das Kreditrisiko und verlangt deshalb Sicherheiten, häufig eine Grundschuld.

Förderkredite haben oft Besonderheiten gegenüber normalen Bankdarlehen: tilgungsfreie Anlaufjahre, eigene Zinsbindungen und eigene Regeln für Sondertilgungen. Diese Unterschiede müssen in der Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden, damit die Raten auch nach Ende der tilgungsfreien Zeit tragbar bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Kredit und Zuschuss?

Ein Förderkredit ist ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Ein Vorteil kann in den Konditionen oder in einem Tilgungszuschuss liegen, der einen Teil der Schuld erlässt, wenn bestimmte Nachweise erbracht werden. Ein Investitionszuschuss wird dagegen ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Ob ein Kredit oder ein Zuschuss für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer Finanzierungsstruktur ab. Haben Sie viel Eigenkapital, kann ein Zuschuss attraktiver sein. Brauchen Sie zusätzliches Fremdkapital, kann ein Förderkredit die Bankfinanzierung ergänzen.

Warum kommt es auf den Zeitpunkt des Antrags an?

Bei vielen Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, verliert in diesen Fällen den Anspruch. Was als Vorhabenbeginn gilt, ist je Programm unterschiedlich geregelt. Häufig zählt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags, während Planungs- und Beratungsleistungen meist noch erlaubt sind.

Prüfen Sie deshalb vor jeder Unterschrift das aktuelle Merkblatt. Manche Programme lassen Verträge mit einer Bedingung zu, die erst bei Förderzusage wirksam werden. Die Einzelheiten sollten Sie nicht aus älteren Quellen übernehmen, weil sich die Regeln ändern.

Welche Nachweise werden verlangt?

Für energetische Förderprogramme ist oft ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Er plant die Maßnahmen, erstellt eine Bestätigung zum Antrag und bestätigt nach Abschluss, dass alles wie gefördert umgesetzt wurde. Geeignete Experten finden Sie in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste.

Bei Programmen für den Erwerb von Wohneigentum werden häufig Nachweise zum Haushaltseinkommen, zur Zahl der Kinder oder zur Selbstnutzung verlangt. Bewahren Sie alle Rechnungen und Bestätigungen sorgfältig auf, denn Förderstellen können Nachweise auch noch später anfordern.

Lassen sich Förderung und Bankdarlehen kombinieren?

Ja, das ist der Regelfall. Förderkredite decken meist nur einen Teil der Kosten. Der Rest wird über ein Bankdarlehen und Eigenkapital finanziert. Dabei müssen die Bausteine aufeinander abgestimmt werden, zum Beispiel bei der Reihenfolge der Grundschulden, den Zinsbindungen und den Auszahlungsterminen.

Achten Sie außerdem auf Kumulierungsregeln. Nicht jede Förderung darf mit jeder anderen kombiniert werden, und für dieselbe Maßnahme schließen sich Förderung und steuerliche Vergünstigungen wie die Steuerermäßigung nach § 35c EStG teilweise aus. Bei steuerlichen Fragen ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer ist hilfreich, wenn Sie Förderprogramme in eine Gesamtfinanzierung einbinden möchten. Er weiß, welche Banken Förderkredite durchleiten, kann die Bausteine so strukturieren, dass Zinsbindungen und Tilgungsphasen zusammenpassen, und achtet darauf, dass Anträge rechtzeitig gestellt werden.

Gerade bei Neubau, Kauf mit Sanierung oder der Kombination mehrerer Programme lohnt sich diese Unterstützung. Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister geprüft werden kann. Für die technische Seite energetischer Maßnahmen bleibt der Energieeffizienz-Experte zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Kann ich einen KfW-Kredit direkt bei der KfW beantragen?

Förderkredite der KfW werden in der Regel über ein Kreditinstitut beantragt, das den Kredit an Sie weiterleitet. Bestimmte Zuschüsse werden dagegen direkt bei der Förderstelle beantragt. Welcher Weg gilt, steht im jeweiligen Merkblatt.

Muss ich den Förderantrag vor dem Kauf oder Baubeginn stellen?

Bei vielen Programmen ja. Häufig gilt, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt sein muss. Was als Beginn zählt, ist je nach Programm unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie das aktuelle Merkblatt, bevor Sie Verträge unterschreiben.

Lassen sich mehrere Förderprogramme kombinieren?

Teilweise. Bundes-, Landes- und kommunale Programme lassen sich oft kombinieren, es gibt aber Kumulierungsregeln und Obergrenzen. Auch die Kombination mit steuerlichen Vergünstigungen ist nicht immer erlaubt.

Ersetzt ein Förderkredit die Baufinanzierung?

Meist nicht. Förderkredite decken in der Regel nur einen Teil der Kosten ab und werden mit einem Bankdarlehen kombiniert. Die Förderung ist ein Baustein der Gesamtfinanzierung.

Wo finde ich die aktuellen Förderbedingungen?

Die verbindlichen Bedingungen stehen in den Merkblättern der KfW, des BAFA und der Landesförderinstitute. Da sich Programme und Voraussetzungen regelmäßig ändern, sollten Sie immer die aktuelle Fassung zum Zeitpunkt Ihres Antrags heranziehen.

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