Forward-Darlehen

Wie ein Forward-Darlehen funktioniert, was der Forward-Aufschlag bedeutet, welche Risiken es gibt und wann ein Baufinanzierer hilft.

Ratgeber: Forward-Darlehen

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Das sollten Sie zum Thema Forward-Darlehen wissen

Inhalt
  1. Was ist ein Forward-Darlehen?
  2. Wie funktioniert der Forward-Aufschlag?
  3. Für wen eignet sich ein Forward-Darlehen?
  4. Welche Risiken hat ein Forward-Darlehen?
  5. Wie hängt das Forward-Darlehen mit § 489 BGB zusammen?
  6. Was prüft die Bank beim Forward-Darlehen?
  7. Welche Alternativen gibt es?
  8. Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das Sie heute abschließen, das aber erst in einigen Jahren ausgezahlt wird. Es dient fast immer der Anschlussfinanzierung: Sie sichern sich die Konditionen für die Zeit nach dem Ende Ihrer aktuellen Zinsbindung, lange bevor diese abläuft. Damit schützen Sie sich gegen steigende Zinsen, verzichten aber auf die Chance, von sinkenden Zinsen zu profitieren. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Forward-Darlehen funktioniert, welche Kosten und Risiken es gibt und wann ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner ist.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Bei einem Forward-Darlehen vereinbaren Sie mit einer Bank schon heute Zinssatz, Zinsbindung und Tilgung für ein Darlehen, das zu einem festgelegten Termin in der Zukunft ausgezahlt wird. Dieser Termin ist in der Regel das Ende der Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens. Zum Auszahlungstermin löst das Forward-Darlehen die Restschuld ab.

Bis zur Auszahlung ändert sich für Sie nichts. Sie zahlen weiter die Rate Ihres bestehenden Darlehens. Für das Forward-Darlehen fallen in der Vorlaufzeit keine Zinsen an. Viele Banken bieten Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren an.

Wie funktioniert der Forward-Aufschlag?

Die Bank sichert Ihnen den Zinssatz für einen Zeitraum, in dem sie das Geld noch gar nicht auszahlt. Um sich gegen das Risiko steigender Zinsen abzusichern, verlangt sie einen Aufschlag auf den Zinssatz, den sie für ein sofort ausgezahltes Darlehen verlangen würde. Dieser Forward-Aufschlag gilt für die gesamte neue Zinsbindung.

Die Höhe des Aufschlags hängt vor allem von der Vorlaufzeit ab: Je länger die Zeit bis zur Auszahlung, desto höher fällt er in der Regel aus. Außerdem spielen die Marktlage und die Kalkulation der jeweiligen Bank eine Rolle. Ein Vergleich mehrerer Angebote ist deshalb besonders wichtig.

Für wen eignet sich ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen ist eine Absicherung. Es eignet sich vor allem für Darlehensnehmer, die

  • eine hohe Restschuld zum Ende der Zinsbindung haben,
  • mit ihrem Budget wenig Spielraum für eine höhere Rate haben,
  • Planungssicherheit über einen langen Zeitraum wünschen,
  • mit steigenden Zinsen rechnen oder dieses Risiko nicht tragen möchten.

Weniger geeignet ist es, wenn die Restschuld gering ist, wenn Sie das Darlehen ohnehin bald zurückzahlen möchten, etwa durch einen Verkauf, oder wenn Sie das Risiko steigender Zinsen ohne Weiteres verkraften können.

Welche Risiken hat ein Forward-Darlehen?

Das wichtigste Risiko ist, dass die Zinsen bis zum Auszahlungstermin nicht steigen, sondern sinken. Dann zahlen Sie einen höheren Zins als nötig, und zwar für die gesamte neue Zinsbindung. Der Forward-Aufschlag erhöht diesen Nachteil zusätzlich.

Ein Forward-Darlehen ist außerdem verbindlich. Nach Ablauf der Widerrufsfrist nach § 495 BGB müssen Sie es zum vereinbarten Termin abnehmen. Verzichten Sie darauf, etwa weil Sie die Immobilie verkaufen oder ein günstigeres Angebot gefunden haben, kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Sie soll den Schaden ausgleichen, der der Bank durch die Nichtabnahme entsteht.

Bedenken Sie auch, dass sich Ihre Lebenssituation in der Vorlaufzeit ändern kann. Ein Umzug, eine Trennung oder ein Verkauf kann dazu führen, dass Sie das Darlehen nicht mehr benötigen.

Wie hängt das Forward-Darlehen mit § 489 BGB zusammen?

Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an.

Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, kann ein Forward-Darlehen auf diesen Kündigungstermin ausgerichtet werden. Das ist vor allem dann interessant, wenn Ihr bisheriger Zins über dem aktuellen Niveau liegt. Wichtig ist, den Kündigungstermin und die Kündigungsfrist genau zu berechnen, damit Auszahlung und Ablösung zusammenpassen.

Was prüft die Bank beim Forward-Darlehen?

Die Bank prüft beim Abschluss Ihre Kreditwürdigkeit nach § 505a BGB und bewertet die Immobilie, wie bei jeder anderen Baufinanzierung. Sie benötigen deshalb aktuelle Einkommensnachweise, eine Selbstauskunft, den bestehenden Darlehensvertrag mit Angaben zur Restschuld und Unterlagen zum Objekt.

Schließen Sie das Forward-Darlehen bei einer anderen Bank ab, wird die bestehende Grundschuld zum Auszahlungstermin in der Regel an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Bei Ihrer bisherigen Bank entfallen diese Kosten meist.

Welche Alternativen gibt es?

Ein Forward-Darlehen ist nicht der einzige Weg, sich auf die Anschlussfinanzierung vorzubereiten. Mögliche Alternativen sind:

  • Prolongation oder Umschuldung kurz vor Ablauf: Sie warten ab und vergleichen einige Monate vor dem Ende der Zinsbindung. Das spart den Forward-Aufschlag, birgt aber das Risiko steigender Zinsen.
  • Bausparvertrag: Ein Bausparvertrag kann einen Teil der Anschlussfinanzierung absichern. Er erfordert eine Ansparphase und hat eigene Bedingungen.
  • Restschuld senken: Sondertilgungen verringern die Summe, die zu neuen Konditionen finanziert werden muss, und damit das Zinsänderungsrisiko.

Welche Lösung passt, hängt von der Restschuld, der verbleibenden Zeit und Ihrer Risikobereitschaft ab.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer vergleicht Forward-Angebote mehrerer Banken, deren Aufschläge und Vorlaufzeiten sich deutlich unterscheiden können. Er hilft Ihnen, das Angebot Ihrer bisherigen Bank einzuordnen und abzuwägen, ob sich ein Forward-Darlehen gegenüber dem Abwarten lohnt.

Besonders sinnvoll ist Unterstützung, wenn Sie das Kündigungsrecht nach § 489 BGB nutzen möchten, wenn Sie die Bank wechseln wollen oder wenn Ihre Restschuld hoch ist. Ein Baufinanzierer kann zudem prüfen, ob eine Kombination aus Forward-Darlehen und Sondertilgung sinnvoll ist.

Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Forward-Darlehen anbieten.

Häufige Fragen zu Forward-Darlehen

Wie weit im Voraus kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?

Viele Banken bieten Forward-Darlehen mit einer Vorlaufzeit von bis zu fünf Jahren an. Die genauen Möglichkeiten unterscheiden sich von Bank zu Bank.

Muss ich während der Vorlaufzeit schon Zinsen zahlen?

Nein. Das Forward-Darlehen wird erst zum vereinbarten Termin ausgezahlt. Bis dahin zahlen Sie weiter die Rate Ihres bestehenden Darlehens.

Kann ich ein Forward-Darlehen wieder kündigen?

Ein Forward-Darlehen ist ein verbindlicher Darlehensvertrag. Nach Ablauf der Widerrufsfrist müssen Sie es abnehmen. Verzichten Sie darauf, kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen.

Kann ich ein Forward-Darlehen bei einer anderen Bank abschließen?

Ja. Das Forward-Darlehen kann bei Ihrer bisherigen Bank oder bei einer anderen Bank abgeschlossen werden. Bei einem Wechsel wird die Grundschuld zum Auszahlungstermin übertragen.

Prüft die Bank beim Forward-Darlehen meine Bonität?

Ja. Die Bank prüft Ihre Kreditwürdigkeit und die Immobilie wie bei einer normalen Finanzierung. Die Prüfung erfolgt beim Abschluss, nicht erst bei der Auszahlung.

Baufinanzierer für Forward-Darlehen

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ACCONSIS GmbH Finanzierungsberatung

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Schloßschmidstraße 5, 80639 München 089 547143

Finanzierungsberatung in Neuhausen, die zu einer Unternehmensgruppe mit Steuerberatung gehört. Begleitet werden selbst genutzte Immobilien, Neubauten und Kapitalanlagen bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, einschließlich Fördermitteln und Anschlussfinanzierungen.

Andrea Schaub unabhängige Baufinanzierungsberatung

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Zimmerplatzweg 1, 35274 Kirchhain 06422 899940

Andrea Schaub berät von Kirchhain-Großseelheim aus zur Finanzierung von Kauf, Neubau und Modernisierung selbst genutzter Immobilien. Laut Impressum ist sie als Honorar-Immobiliardarlehensberaterin nach § 34i Abs. 5 GewO zugelassen. Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und die Einbindung von Fördermitteln gehören ebenfalls zum Angebot.

Baufi Ludwigsburg, Inhaber Ivan Kristic

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Neckarstr. 35, 74379 Ingersheim 07142 2248471

Ivan Kristic berät unter dem Namen Baufi Ludwigsburg von Ingersheim aus zu Finanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Er vermittelt auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Option, Umschuldungen und Darlehen für vermietete Objekte und prüft dabei Förderprogramme.

Baufi-Allgaeu, Christian Gromer

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Leopold-Kienle-Weg 9, 87730 Bad Grönenbach 08334 2330619

Der Bankkaufmann Christian Gromer berät in Bad Grönenbach zu Baufinanzierungen für Kunden zwischen Memmingen und Kempten. Er vergleicht Darlehen mehrerer Banken und Versicherer, stellt Finanzierungszertifikate für Besichtigungen aus und vermittelt Forward-Darlehen für spätere Anschlussfinanzierungen.

BauFinity GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bussardstraße 35A, 37176 Nörten-Hardenberg 0551 28879600

Die BauFinity GmbH ist ein Immobiliardarlehensvermittler mit Sitz in Nörten-Hardenberg, der sich auf Baufinanzierung konzentriert. Das Angebot umfasst Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen sowie Modernisierungen unter Einbindung von Fördermitteln.

BAUFIPUR Baufinanzierung, Tim Oliver Hybl

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Hartfeldstraße 87, 75417 Mühlacker 07041 4963245

BAUFIPUR in Mühlacker vermittelt mit einem kleinen Team Finanzierungen für Bestands- und Neubauimmobilien. Genannt werden außerdem Anschlussfinanzierungen auch als Forward-Darlehen, die Neuordnung bestehender Verbindlichkeiten, Förderberatung bei Kauf und Sanierung sowie die Finanzierung von Kapitalanlagen.

Concept BauFinanz

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Hellweg 6b, 33014 Bad Driburg 05253 940010

Concept BauFinanz vermittelt Finanzierungen für Neubau, Ersterwerb vom Bauträger und den Kauf bestehender Wohngebäude, daneben Forward-Darlehen, Umschuldungen und Modernisierungen. Ein Schwerpunkt ist die Beantragung öffentlicher Baudarlehen der NRW.BANK und von KfW-Mitteln. Auch Wohn- und Geschäftshäuser sowie gewerbliche Bauten werden finanziert.

Dein Baufinanzierer Tobias Schneider

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Brüsseler Straße 5, 65552 Limburg an der Lahn 06431 947344

Tobias Schneider vermittelt in Limburg Baufinanzierungen für Bau und Kauf, auch für Kapitalanleger. Weitere Schwerpunkte sind Anschlussfinanzierungen mit Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen sowie Modernisierungen unter Einbindung von Fördermitteln.

DS Consulting GmbH & Co. KG (DS Financial)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Im Herrengarten 25a, 56179 Vallendar 0261 579410

DS Financial ist ein gemeinsames Angebot der DS Consulting GmbH & Co. KG und eines Versicherungsmaklers mit Schwerpunkt Versicherungen. Im Bereich Finanzen werden Bau- und Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen sowie Kredite für Umbau und Modernisierung vermittelt.

GWF Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzberatung mbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Moserweg 8a, 85356 Freising 089 9920400

Die GWF Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzberatung mbH in Freising-Neustift berät Privat- und Firmenkunden zu Geldanlage, Versicherungen und Finanzierungen. Zum Angebot gehören Baufinanzierung, Forward-Darlehen und Umfinanzierungen sowie die Einbindung öffentlicher Fördermittel.

Kirsten Winkler (Baufinanzierung Kirsten Winkler)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Im Westpark 15, 35435 Wettenberg 0641 97297-0

Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.

KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Johannes-Mechtel-Str. 2, 65549 Limburg an der Lahn 06431 29470

Die Gesellschaft aus Limburg vermittelt Ratenkredite und Baufinanzierungen. Zum Angebot gehören Hausfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen bestehender Baudarlehen, Modernisierungskredite und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital.

Michael Schieve Deine Baufinanzierung, freier Finanzierungsmakler für die creditweb GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Wehme 1, 37124 Obernjesa 0179 9216278

Michael Schieve arbeitet als freier Finanzierungsmakler für die creditweb GmbH und betreut Kunden im Raum Göttingen. Er vermittelt Finanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung, außerdem Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen, und prüft dabei Förderprogramme.

PMG Financial Services GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bahnhofstr. 16, 71063 Sindelfingen 07031 9862666

Die PMG Financial Services GmbH in Sindelfingen vermittelt Baufinanzierungen für den Kauf von Wohneigentum und für vermietete Objekte. Die Website behandelt außerdem Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital. Laut Impressum ist das Unternehmen auch als Versicherungsmakler tätig.

PROTEGO Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Mühlenstr. 7, 33129 Delbrück 05250 705340

Der Versicherungsmakler aus Delbrück vermittelt auch Immobilienfinanzierungen über ein breites Netz von Darlehensgebern. Angeboten werden Finanzierungen für Kapitalanlage- und Wohnimmobilien, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen sowie Finanzierungen für Gewerbeimmobilien, jeweils mit Prüfung möglicher Fördermittel.

Ramona Zielke

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Königstor 14, 34117 Kassel 0561 31684430

Ramona Zielke bietet in Kassel eine allgemeine Finanzberatung an, zu der auch die Vermittlung von Baufinanzierungen gehört. Für Kauf, Neubau, Modernisierung und Anschlussfinanzierung werden Angebote vieler regionaler und überregionaler Kreditgeber verglichen, auch Forward-Darlehen und KfW-Mittel sind Thema. Die Unterlagen und die Anfragen bei den Banken werden für die Kunden übernommen.

Ravensburger Finanz GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Heinrich-Hertz-Straße 6, 88250 Weingarten 0751 189526600

Die Ravensburger Finanz GmbH in Weingarten ist Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler. In der Baufinanzierung begleitet sie Neubau, Kauf, Modernisierung und Anschlussfinanzierungen, auch mit Forwarddarlehen und Förderdarlehen von KfW und L-Bank.

RICHTIG FINANZIEREN, Nick Semmelmann & Miguel König FIINS eGbR

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Max-von-Laue-Str. 2A, 76829 Landau in der Pfalz 06341 3800038

Unter der Marke Richtig Finanzieren vermitteln Nick Semmelmann und Miguel König in Landau Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung sowie Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen. Auf der Website wird auch die Einbindung von Fördermitteln behandelt.

STRATEGOS Consulting Daniel Woisch e.K.

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Mauthstraße 6 1/2, 85049 Ingolstadt 0841 99326310

STRATEGOS Consulting in der Ingolstädter Altstadt ist ein Finanz- und Assekuranzmakler mit Schwerpunkt auf Honorarberatung und Finanzplanung. Bei Immobilienfinanzierungen schreibt das Büro Anfragen bei einer großen Zahl von Darlehensgebern aus und berät zu Anschlussfinanzierung, Forward-Darlehen und KfW-Programmen.

TCP-Investmentberatung Thomas Chmielewski

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Sternstraße 10, 85283 Wolnzach-Burgstall 08442 9559945

Die TCP-Investmentberatung von Thomas Chmielewski in Wolnzach-Burgstall berät zu Geldanlage, Vorsorge und Immobilienfinanzierung. Sie erarbeitet Finanzierungsstrukturen für Kauf, Anschlussfinanzierung und Umschuldung und prüft bei vermieteten Objekten die Wirtschaftlichkeit der Immobilie.

Tobias Fritsch, Finanz- & Versicherungsmakler

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Haldenwiesenstr. 22, 73061 Ebersbach an der Fils 07163 908726

Tobias Fritsch arbeitet von Ebersbach an der Fils aus als Finanz- und Versicherungsmakler und hat sich auf Baufinanzierungen spezialisiert. Er begleitet Kauf und Bau von Wohneigentum sowie Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen. Laut Impressum besteht eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Versicherungsmakler Team-Dewein, Inh. Thomas Dewein

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Riedgartenweg 15, 89275 Elchingen 0731 68231

Thomas Dewein arbeitet in Elchingen als Versicherungsmakler und Immobiliardarlehensvermittler für Ulm, Neu-Ulm und das Umland. Er vermittelt Finanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung, Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen und bezieht Förderprogramme ein.

Über Baufinanzierer für Forward-Darlehen

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

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