Die g.i.f. gesellschaft für immobilien- und finanzvermittlung mbH in Cottbus arbeitet als Versicherungsmakler und vermittelt Finanzprodukte. Laut Impressum ist sie außerdem als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig.
Das Büro MK Vermögensmanagement in Cottbus berät zu Finanzierung, Geldanlage, Versicherung und Vorsorge als Gesamtkonzept. Laut Impressum liegt eine Erlaubnis nach § 34i GewO für die Vermittlung von Immobiliardarlehen vor.
Wolfgang Klaus betreibt in Spremberg einen Finanzdienst als Versicherungsmakler mit den Schwerpunkten Absicherung, Vorsorge und Kapitalanlage. Laut Impressum hat er eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.
Immobilien finanzieren in Cottbus: das Wichtigste vor Ort
Cottbus/Chóśebuz ist nach Potsdam die zweitgrößte Stadt Brandenburgs, wird vollständig vom Landkreis Spree-Neiße umschlossen und hatte zum 31.12.2025 laut Grundstücksmarktbericht 100.236 Einwohner. 2025 gingen beim Gutachterausschuss 501 Kaufverträge mit einem Geldumsatz von 145,1 Millionen Euro ein. Das Stadtgebiet gliedert sich in 19 Ortsteile.
Aus dem Grundstücksmarktbericht 2025 Stadt Cottbus/Chóśebuz
2025 gingen für die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz 501 Verträge zum Eigentumswechsel gegen Entgelt ein, rund 5 % mehr als im Vorjahr (S. 18).
Der Geldumsatz betrug 2025 insgesamt 145,1 Millionen Euro und blieb damit annähernd gleich (S. 21).
Bei bebauten Grundstücken wurden 2025 206 Kauffälle registriert, rund 6 % mehr als 2024, der Geldumsatz lag bei 106,1 Mio € (S. 49).
Für Wohnungs- und Teileigentum wurden 2025 161 Verträge mit einem Geldumsatz von 28,4 Mio € registriert, die Vertragszahlen stiegen um rund 18 % und der Geldumsatz um rund 29 % (S. 86).
Erstbezugswohnungen wurden 2025 bei 10 Kauffällen im Durchschnitt zu 4.265 € je m² Wohnfläche verkauft, 2024 lag der Durchschnitt bei 4.093 € je m² (S. 88).
Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.