Die Gesellschaft vermittelt seit 1993 von Gießen aus Immobiliendarlehen und Konsumentenkredite. Sie finanziert Neubau, Kauf, Umschuldungen, Forward-Darlehen und Förderdarlehen, auch für Kapitalanlageobjekte, gemischt genutzte Gebäude und Modernisierungen.
Frank Lange vermittelt von Pohlheim aus Baufinanzierungen über verschiedene Banken und berücksichtigt dabei Förderungen von Bund und Ländern. Er begleitet den Ablauf von der Beratung und Bankauswahl über die Unterlagen bis zur Auszahlung.
Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.
Mike Klotz ist Finanz- und Immobilienfachwirt in Hohenahr und vermittelt Finanzierungen für Hauskauf und Hausbau. Er erläutert Darlehensarten, Finanzierungen mit wenig Eigenkapital und bietet einen Antragsservice für Förderprogramme der WIBank.
Die NAVILON GmbH ist ein Maklerunternehmen in Gießen mit Angeboten zu Versicherungen, Krediten und Baufinanzierung. Bei der Immobilienfinanzierung werden Darlehen vermittelt und öffentliche Förderprogramme berücksichtigt.
Burgblick 13, 35043 Marburg · 23 km entfernt 06424 9216012
Die Nübel GmbH ist ein Versicherungs- und Finanzmakler mit Sitz in Marburg. Neben Versicherungen vermittelt das Büro Baufinanzierungen, darunter Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen, Umschuldungen und Modernisierungen mit Fördermitteln.
Ernst-Ludwig-Ring 2, 61231 Bad Nauheim · 25 km entfernt 06032 925900
Die inhabergeführte Gesellschaft aus Bad Nauheim vergleicht Finanzierungskonditionen zahlreicher Banken und berät persönlich oder digital, auch für den Raum Gießen. Angeboten werden Baufinanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungen und die Einbindung von Fördermitteln.
Sonnenhang 13, 35041 Marburg · 26 km entfernt 06421 5807701
Frank Nickel vermittelt von Marburg-Marbach aus Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Er betreut außerdem Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital und bezieht Förderprogramme ein.
Zimmerplatzweg 1, 35274 Kirchhain · 29 km entfernt 06422 899940
Andrea Schaub berät von Kirchhain-Großseelheim aus zur Finanzierung von Kauf, Neubau und Modernisierung selbst genutzter Immobilien. Laut Impressum ist sie als Honorar-Immobiliardarlehensberaterin nach § 34i Abs. 5 GewO zugelassen. Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und die Einbindung von Fördermitteln gehören ebenfalls zum Angebot.
Immobilien finanzieren in Gießen: das Wichtigste vor Ort
Laut Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses blieb die Zahl der in Gießen gehandelten Objekte 2025 gegenüber 2024 nahezu unverändert, der Geldumsatz stieg auf ca. 318 Millionen Euro. Der Gutachterausschuss beschreibt den Gießener Grundstücksmarkt im Jahr 2025 als stabil.
Aus dem Immobilienmarktbericht für den Bereich der Universitätsstadt Gießen 2026
Der Geldumsatz lag 2025 mit ca. 318 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahreswert von etwa 290 Millionen Euro (S. 5).
2025 wurden insgesamt 14 Wohnbauflächen verkauft, im Vorjahr hatten lediglich zwei Bauplätze den Eigentümer gewechselt (S. 5).
Bei freistehenden Einfamilienhäusern registrierte der Gutachterausschuss rund 17 % weniger Verkäufe als im Jahr zuvor (S. 5).
Im Teilmarkt Wiederverkauf Wohnungseigentum wurden rund 15 % mehr Käufe registriert als 2024 (S. 5).
Für eine neue Wohnung wurden durchschnittlich etwa 4.900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bezahlt, im Wiederverkauf rund 3.200 Euro pro Quadratmeter (S. 5).
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Was als Beginn gilt, welche Fehler den Anspruch kosten und wie Sie planen.
Hauskauf in Baden-Württemberg: 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer, Förderdarlehen der L-Bank für Familien, Bodenrichtwerte in BORIS-BW, Gutachterausschüsse.
Über Baufinanzierer für KfW und Förderung in Gießen
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema KfW und Förderung als Kurzinformation wissen
Förderprogramme können eine Baufinanzierung spürbar entlasten. Der Bund vergibt über die KfW Förderkredite und Zuschüsse, etwa für energieeffizientes Bauen, die Sanierung von Bestandsgebäuden oder den Erwerb von Wohneigentum durch Familien. Hinzu kommen Programme der Länder und teilweise der Kommunen. Die Förderlandschaft ändert sich jedoch regelmäßig, und viele Programme haben strenge formale Voraussetzungen. Wer Förderung einplant, sollte deshalb früh wissen, wie sie funktioniert und an welcher Stelle Fehler den Anspruch kosten können. Diese Seite fasst das Wichtigste als Kurzinformation zusammen.
Welche Förderstellen gibt es?
In Deutschland gibt es drei Ebenen der Wohnraumförderung:
Bund: Die KfW ist die zentrale Förderbank des Bundes. Sie bietet Förderkredite, teilweise mit Tilgungszuschüssen, und Investitionszuschüsse an. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert je nach Maßnahme ebenfalls, zum Beispiel im Bereich Energieberatung.
Länder: Jedes Bundesland hat ein eigenes Förderinstitut oder eine Förderbank. Die Programme richten sich häufig an Familien, Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen oder an bestimmte Regionen.
Kommunen: Manche Städte und Gemeinden unterstützen den Erwerb von Wohneigentum, energetische Maßnahmen oder den Erhalt historischer Gebäude.
Welche Programme für Sie in Frage kommen, hängt vom Vorhaben, vom Standort, vom Einkommen und von der Haushaltsgröße ab.
Wie funktioniert ein Förderkredit?
Förderkredite der KfW werden in der Regel nicht direkt bei der KfW, sondern über ein Kreditinstitut beantragt. Dieses prüft Ihre Bonität, stellt den Antrag und leitet den Kredit an Sie weiter. Man spricht vom Durchleitungs- oder Hausbankprinzip. Die Bank übernimmt dabei das Kreditrisiko und verlangt deshalb Sicherheiten, häufig eine Grundschuld.
Förderkredite haben oft Besonderheiten gegenüber normalen Bankdarlehen: tilgungsfreie Anlaufjahre, eigene Zinsbindungen und eigene Regeln für Sondertilgungen. Diese Unterschiede müssen in der Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden, damit die Raten auch nach Ende der tilgungsfreien Zeit tragbar bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Kredit und Zuschuss?
Ein Förderkredit ist ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Ein Vorteil kann in den Konditionen oder in einem Tilgungszuschuss liegen, der einen Teil der Schuld erlässt, wenn bestimmte Nachweise erbracht werden. Ein Investitionszuschuss wird dagegen ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Ob ein Kredit oder ein Zuschuss für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer Finanzierungsstruktur ab. Haben Sie viel Eigenkapital, kann ein Zuschuss attraktiver sein. Brauchen Sie zusätzliches Fremdkapital, kann ein Förderkredit die Bankfinanzierung ergänzen.
Warum kommt es auf den Zeitpunkt des Antrags an?
Bei vielen Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, verliert in diesen Fällen den Anspruch. Was als Vorhabenbeginn gilt, ist je Programm unterschiedlich geregelt. Häufig zählt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags, während Planungs- und Beratungsleistungen meist noch erlaubt sind.
Prüfen Sie deshalb vor jeder Unterschrift das aktuelle Merkblatt. Manche Programme lassen Verträge mit einer Bedingung zu, die erst bei Förderzusage wirksam werden. Die Einzelheiten sollten Sie nicht aus älteren Quellen übernehmen, weil sich die Regeln ändern.
Welche Nachweise werden verlangt?
Für energetische Förderprogramme ist oft ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Er plant die Maßnahmen, erstellt eine Bestätigung zum Antrag und bestätigt nach Abschluss, dass alles wie gefördert umgesetzt wurde. Geeignete Experten finden Sie in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste.
Bei Programmen für den Erwerb von Wohneigentum werden häufig Nachweise zum Haushaltseinkommen, zur Zahl der Kinder oder zur Selbstnutzung verlangt. Bewahren Sie alle Rechnungen und Bestätigungen sorgfältig auf, denn Förderstellen können Nachweise auch noch später anfordern.
Lassen sich Förderung und Bankdarlehen kombinieren?
Ja, das ist der Regelfall. Förderkredite decken meist nur einen Teil der Kosten. Der Rest wird über ein Bankdarlehen und Eigenkapital finanziert. Dabei müssen die Bausteine aufeinander abgestimmt werden, zum Beispiel bei der Reihenfolge der Grundschulden, den Zinsbindungen und den Auszahlungsterminen.
Achten Sie außerdem auf Kumulierungsregeln. Nicht jede Förderung darf mit jeder anderen kombiniert werden, und für dieselbe Maßnahme schließen sich Förderung und steuerliche Vergünstigungen wie die Steuerermäßigung nach § 35c EStG teilweise aus. Bei steuerlichen Fragen ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer ist hilfreich, wenn Sie Förderprogramme in eine Gesamtfinanzierung einbinden möchten. Er weiß, welche Banken Förderkredite durchleiten, kann die Bausteine so strukturieren, dass Zinsbindungen und Tilgungsphasen zusammenpassen, und achtet darauf, dass Anträge rechtzeitig gestellt werden.
Gerade bei Neubau, Kauf mit Sanierung oder der Kombination mehrerer Programme lohnt sich diese Unterstützung. Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister geprüft werden kann. Für die technische Seite energetischer Maßnahmen bleibt der Energieeffizienz-Experte zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich einen KfW-Kredit direkt bei der KfW beantragen?
Förderkredite der KfW werden in der Regel über ein Kreditinstitut beantragt, das den Kredit an Sie weiterleitet. Bestimmte Zuschüsse werden dagegen direkt bei der Förderstelle beantragt. Welcher Weg gilt, steht im jeweiligen Merkblatt.
Muss ich den Förderantrag vor dem Kauf oder Baubeginn stellen?
Bei vielen Programmen ja. Häufig gilt, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt sein muss. Was als Beginn zählt, ist je nach Programm unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie das aktuelle Merkblatt, bevor Sie Verträge unterschreiben.
Lassen sich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Teilweise. Bundes-, Landes- und kommunale Programme lassen sich oft kombinieren, es gibt aber Kumulierungsregeln und Obergrenzen. Auch die Kombination mit steuerlichen Vergünstigungen ist nicht immer erlaubt.
Ersetzt ein Förderkredit die Baufinanzierung?
Meist nicht. Förderkredite decken in der Regel nur einen Teil der Kosten ab und werden mit einem Bankdarlehen kombiniert. Die Förderung ist ein Baustein der Gesamtfinanzierung.
Wo finde ich die aktuellen Förderbedingungen?
Die verbindlichen Bedingungen stehen in den Merkblättern der KfW, des BAFA und der Landesförderinstitute. Da sich Programme und Voraussetzungen regelmäßig ändern, sollten Sie immer die aktuelle Fassung zum Zeitpunkt Ihres Antrags heranziehen.
Baufinanzierer für Fördermittel in weiteren Städten