Die baufiXperten GmbH hat ihren Sitz in Regensburg-Reinhausen und ist laut Impressum als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO zugelassen. Das Team vermittelt Darlehen für den Kauf von Bestandsimmobilien und Kapitalanlagen, für Neubauten sowie für Modernisierungen und bindet Förderkredite von KfW und BayernLabo ein.
Christian Frank arbeitet in Neutraubling als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Laut Impressum hat er außerdem eine Erlaubnis als Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO und kann damit auch Immobilienfinanzierungen vermitteln.
Eduard Gashi ist in Lappersdorf als Immobilien- und Finanzmakler tätig und betreut Kunden im Raum Regensburg. Neben Immobilienvermittlung, Versicherungen und Geldanlage bietet er Baufinanzierungen und Anschlussfinanzierungen an; laut Impressum ist er als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO registriert.
Nico Hermann berät unter dem Namen Finanzcenter Regensburg von Lappersdorf aus zur Finanzierung von Wohnimmobilien, vor Ort oder online. Laut Impressum besitzt er eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO und zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34c GewO.
Immobilien finanzieren in Regensburg: das Wichtigste vor Ort
Laut einer Analyse der Sparkasse Regensburg und der LBS Süd vom Juni 2026 erreichten die Immobilientransaktionen in Regensburg 2025 ein Volumen von 847 Millionen Euro, im Mittel der letzten zehn Jahre waren es 881 Millionen Euro. Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Regensburg gegen Gebühr heraus.
Aus dem Hohe Nachfrage auf dem Markt für Wohnimmobilien im Raum Regensburg (Presse-Information, Analyse der Sparkasse Regensburg und der LBS Süd)
In Regensburg betrug das Volumen der Immobilientransaktionen 2025 847 Millionen Euro; im Durchschnitt der letzten zehn Jahre liegt der Wert bei 881 Millionen Euro (S. 2).
Der Landkreis Regensburg verzeichnete 2025 ein Transaktionsvolumen von 579 Millionen Euro, der Zehn-Jahres-Durchschnitt liegt bei 570 Millionen Euro (S. 2).
Laut Marktspiegel der Sparkassen-Finanzgruppe werden gebrauchte freistehende Häuser im Raum Regensburg für 250.000 bis 1,2 Mio. Euro angeboten, gebrauchte Doppelhaushälften und Reihenhäuser für 250.000 bis 800.000 Euro (S. 2).
Eigentumswohnungen werden für 1.800 bis 7.000 Euro pro Quadratmeter angeboten, neue Eigentumswohnungen für 4.500 bis 12.000 Euro; Baugrundstücke kosten zwischen 150 und 1.200 Euro pro Quadratmeter (S. 2).
Laut Prognose wird die Bevölkerungszahl 2044 in Regensburg bei 156.400 liegen, ein Wachstum von gut drei Prozent (S. 2).
Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Bodenrichtwert in Hanau abrufen und verstehen: Bauland im Mittel 628 €/m², Preise für Häuser und Wohnungen laut Marktbericht und Nebenkosten in Hessen.
Über Baufinanzierer für Immobilienkauf in Regensburg
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Immobilienkauf als Kurzinformation wissen
Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, trifft meist die größte finanzielle Entscheidung seines Lebens. Die Finanzierung entscheidet mit darüber, ob der Kauf auf Dauer tragbar bleibt. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Grundlagen zur Baufinanzierung beim Immobilienkauf: vom Ablauf über die Kaufnebenkosten bis zu den Unterlagen, die Banken verlangen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie helfen Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen und einen passenden Baufinanzierer zu finden.
Wie läuft die Finanzierung eines Immobilienkaufs ab?
Am Anfang steht ein ehrlicher Kassensturz. Sie ermitteln Ihr Eigenkapital, Ihr monatliches Nettoeinkommen und Ihre laufenden Ausgaben. Daraus ergibt sich, welche monatliche Rate Sie dauerhaft tragen können und welcher Kaufpreis realistisch ist.
Ist ein passendes Objekt gefunden, prüft die Bank zwei Dinge: Ihre persönliche Kreditwürdigkeit und den Wert der Immobilie. Dafür reichen Sie Unterlagen zu Ihrer Person und zum Objekt ein. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie ein Darlehensangebot. Erst wenn die Finanzierung verbindlich zugesagt ist, sollten Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. Wer vorher beurkundet, muss den Kaufpreis auch dann zahlen, wenn die Bank später absagt.
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, teilt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises mit, und die Bank zahlt das Darlehen aus. Mit der Umschreibung im Grundbuch werden Sie Eigentümer.
Wie viel Immobilie können Sie sich leisten?
Maßgeblich ist nicht der Kaufpreis allein, sondern die monatliche Belastung über viele Jahre. Banken rechnen mit Ihrem regelmäßigen Einkommen und ziehen davon Lebenshaltungskosten, bestehende Kreditraten und weitere Verpflichtungen ab. Was übrig bleibt, begrenzt die mögliche Darlehensrate.
Nach § 505a BGB müssen Banken vor Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit sorgfältig prüfen. Es muss wahrscheinlich sein, dass Sie das Darlehen vertragsgemäß zurückzahlen können. Der Wert der Immobilie allein reicht dafür nicht aus. Das schützt Sie vor Überschuldung, bedeutet aber auch, dass die Bank genau hinsieht.
Planen Sie einen Puffer ein. Instandhaltung, Hausgeld bei einer Eigentumswohnung, Nebenkosten und unerwartete Ausgaben belasten das Budget zusätzlich. Wer heute knapp kalkuliert, gerät bei Einkommensänderungen schnell unter Druck.
Welche Rolle spielt das Eigenkapital?
Eigenkapital verringert die Darlehenssumme und das Risiko der Bank. Je höher der Anteil, desto besser fallen in der Regel die Konditionen aus. Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden.
Als Eigenkapital zählen Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Bausparguthaben oder Schenkungen aus der Familie. Manche Banken erkennen auch Eigenleistungen bei Renovierung oder Ausbau in begrenztem Umfang an. Eine Finanzierung mit wenig oder ohne Eigenkapital ist möglich. Sie setzt aber meist ein sicheres, ausreichend hohes Einkommen voraus und ist teurer als eine Finanzierung mit hohem Eigenanteil.
Welche Kosten kommen zum Kaufpreis hinzu?
Zum Kaufpreis kommen die Kaufnebenkosten. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, deren Satz jedes Bundesland selbst festlegt, die Kosten für Notar und Grundbuchamt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld, die die Bank als Sicherheit verlangt.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gelten für die Maklerprovision die §§ 656a bis 656d BGB. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an Sie weitergeben.
Rechnen Sie außerdem mit Kosten nach dem Kauf: Umzug, Renovierung, Küche oder kleinere Reparaturen. Diese Posten fehlen in vielen Kalkulationen und schmälern dann die Rücklage. Fragen zur steuerlichen Behandlung, etwa bei einer vermieteten Immobilie, klären Sie mit einem Steuerberater.
Welche Unterlagen verlangt die Bank?
Die Bank benötigt Nachweise zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und dem Objekt. Typisch sind:
Ausweiskopie und Selbstauskunft
Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und Steuerbescheide
Nachweise über das Eigenkapital, etwa Konto- oder Depotauszüge
Angaben zu bestehenden Krediten
Exposé, Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Fotos
bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Wirtschaftsplan
Energieausweis
Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung. Gerade wenn der Verkäufer mehrere Interessenten hat, kann eine schnelle Finanzierungszusage den Ausschlag geben.
Wie sichert sich die Bank ab?
Banken verlangen für eine Baufinanzierung in aller Regel eine Grundschuld. Sie wird beim Notar bestellt und im Grundbuch eingetragen. Zahlen Sie das Darlehen nicht zurück, kann die Bank die Immobilie verwerten lassen.
Für die Höhe des Darlehens ist nicht nur der Kaufpreis wichtig, sondern auch der Beleihungswert, den die Bank ermittelt. Er liegt häufig unter dem Kaufpreis, weil die Bank einen dauerhaft erzielbaren Wert ansetzt. Weichen beide Werte deutlich voneinander ab, wird mehr Eigenkapital nötig oder die Konditionen ändern sich.
Welche Fragen stellen sich bei Zinsbindung und Tilgung?
Die Zinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Sollzins gilt. Eine lange Zinsbindung bietet Planungssicherheit, eine kurze mehr Flexibilität. Nach dem Ende der Zinsbindung steht eine Anschlussfinanzierung an, deren Konditionen heute niemand kennt.
Die anfängliche Tilgung bestimmt, wie schnell Sie schuldenfrei werden und wie hoch die Restschuld nach der Zinsbindung ist. Achten Sie außerdem auf Sondertilgungsrechte und die Möglichkeit, die Tilgung während der Laufzeit anzupassen. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft.
Vor Vertragsschluss erhalten Sie das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt). Es fasst die wesentlichen Bedingungen zusammen und macht Angebote verschiedener Banken vergleichbar. Nach Abschluss steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB zu.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer vergleicht Angebote mehrerer Banken und bereitet Ihre Unterlagen so auf, dass die Kreditprüfung zügig läuft. Das lohnt sich besonders, wenn Ihre Situation nicht dem Standard entspricht, etwa bei Selbstständigkeit, wenig Eigenkapital, einer Probezeit oder einer Immobilie mit Besonderheiten.
Auch unter Zeitdruck ist Unterstützung hilfreich. Wer schnell eine belastbare Finanzierungszusage braucht, profitiert von Erfahrung mit den Anforderungen verschiedener Banken. Ein Baufinanzierer kann zudem einschätzen, welche Kombination aus Zinsbindung, Tilgung und Sondertilgung zu Ihren Plänen passt.
Achten Sie bei der Auswahl auf die Erlaubnis nach § 34i GewO. Wer Immobiliardarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht diese Erlaubnis und muss im Vermittlerregister eingetragen sein. Fragen Sie außerdem, wie viele Banken verglichen werden und wie die Vergütung geregelt ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Finanzierungen für den Immobilienkauf anbieten.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Am besten schon vor der Objektsuche. Wer seinen finanziellen Rahmen kennt, sucht gezielter und kann bei einem passenden Angebot schnell eine Finanzierungsbestätigung vorlegen.
Muss die Finanzierung vor dem Notartermin feststehen?
Ja. Mit der Beurkundung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Kaufpreises. Unterschreiben Sie den Kaufvertrag deshalb erst, wenn die Bank die Finanzierung verbindlich zugesagt hat.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für den Immobilienkauf?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Mehr Eigenkapital verbessert in der Regel die Konditionen.
Wie wird ein Baufinanzierer vergütet?
Viele Vermittler erhalten eine Provision von der Bank, andere arbeiten gegen Honorar. Die Vergütung muss Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags offengelegt werden. Fragen Sie im Erstgespräch danach.
Kann ich einen unterschriebenen Darlehensvertrag widerrufen?
Bei einem Verbraucherdarlehen steht Ihnen nach § 495 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt vierzehn Tage und beginnt erst, wenn Sie alle vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten haben.
Baufinanzierer für Immobilienkauf in weiteren Städten