Baufinanzierer für Modernisierung in Würzburg

Umbau, Sanierung und energetische Maßnahmen finanzieren. Hier finden Sie Baufinanzierer in Würzburg, die Modernisierung und Sanierung als Schwerpunkt angeben. Alle Baufinanzierer in Würzburg · Modernisierung und Sanierung in ganz Deutschland

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ARUNA SÜD Versicherungsmakler GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Tückelhäuser Straße 10, 97199 Ochsenfurt

Die ARUNA SÜD Versicherungsmakler GmbH in Ochsenfurt vergleicht für Bau, Kauf und Renovierung die Darlehenskonditionen mehrerer Kreditinstitute. Für Anschlussfinanzierungen vermittelt sie auch Forward-Darlehen. Neben der Maklertätigkeit für Versicherungen ist sie als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO registriert.

gute.baufinanzierung, Dipl.-Kauffrau Petra Streit

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Steinbruch 15, 97318 Biebelried

Petra Streit vermittelt von Biebelried östlich von Würzburg aus Baufinanzierungen für Kauf, Neubau, Renovierung und Umschuldung, für Angestellte wie für Selbstständige. Sie vereinbart auch Forward-Darlehen und bezieht öffentliche Fördermittel in die Kalkulation ein. Die Erlaubnis nach § 34i GewO ist im Impressum aufgeführt.

LACON GmbH & Co. KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Annastraße 28, 97072 Würzburg

LACON ist ein Finanz- und Versicherungsmakler mit Sitz in Würzburg, der Baufinanzierungen über eine große Zahl von Bankpartnern vergleicht. Begleitet werden Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Modernisierungen, auch für Selbstständige und unter Einbeziehung von Fördermitteln. Das Impressum nennt eine Erlaubnis nach § 34i GewO.

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Immobilien finanzieren in Würzburg: das Wichtigste vor Ort

Laut Immo-Kompass 2024 des Gutachterausschusses der Stadt Würzburg gingen 2024 im Stadtgebiet 1.258 notariell beurkundete Verträge mit einem Geldumsatz von ca. 535 Mio. € ein. Den größten Anteil hatten 714 verkaufte Eigentumswohnungen, freie Bauplätze sind wegen der Kessellage der Stadt dagegen selten.

Aus dem Immo-Kompass Würzburg 2024 (Berichtsjahr 2024, veröffentlicht Juli 2025)

  • Im Jahr 2024 wurden 1.258 notariell beurkundete Urkunden mit einem Geldumsatz von ca. 535 Mio. € verzeichnet, vor allem wegen einer hohen Zahl verkaufter Wohnungen (S. 9).
  • Insgesamt 714 Eigentumswohnungen mit einem Gesamtwert von rund 193 Mio. € wurden 2024 verkauft, davon 566 Bestandswohnungen (S. 9).
  • Bauplätze für individuelle Wohnbebauung kosteten 2024 im Durchschnitt 534,53 €/m² bei 27 Kauffällen (S. 11).
  • Die meisten freistehenden Häuser wurden in einer Preisspanne von 400.000 bis 750.000 Euro verkauft, Reihenmittelhäuser überwiegend zwischen 300.000 und 550.000 Euro (S. 14).
  • Die meisten Neubau-Eigentumswohnungen wurden in einer Spanne von 5.500 bis 6.600 €/m² verkauft (S. 24).

Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Würzburg, Immo-Kompass Würzburg 2024 (Berichtsjahr 2024, veröffentlicht Juli 2025) (2025)

Kaufnebenkosten in Bayern

Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

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Ratgeber: Modernisierung und Sanierung

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Über Baufinanzierer für Modernisierung und Sanierung in Würzburg

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Das sollten Sie zum Thema Modernisierung und Sanierung als Kurzinformation wissen

Wer ein Haus oder eine Wohnung modernisiert, investiert oft erhebliche Summen in neue Fenster, ein neues Bad, eine Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Für die Finanzierung stehen mehrere Wege offen: vom Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag über eine klassische Baufinanzierung mit Grundschuld bis zu Förderkrediten und Zuschüssen. Welcher Weg passt, hängt vom Umfang der Maßnahme, vom vorhandenen Eigenkapital und vom Wert der Immobilie ab. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick als Kurzinformation.

Welche Wege gibt es, eine Modernisierung zu finanzieren?

Grundsätzlich lassen sich vier Bausteine unterscheiden, die auch kombiniert werden können:

  • Eigenkapital: Rücklagen oder frei verfügbares Vermögen. Das ist der einfachste Weg, schränkt aber die Liquidität ein.
  • Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag: Ein Ratenkredit, der zweckgebunden oder frei verwendbar sein kann. Er ist schnell verfügbar, hat aber meist kürzere Laufzeiten.
  • Baufinanzierung mit Grundschuld: Ein Immobiliendarlehen, für das die Bank eine Grundschuld eintragen lässt oder eine bestehende Grundschuld nutzt. Geeignet für größere Summen.
  • Förderkredite und Zuschüsse: Programme des Bundes, der Länder oder der Kommunen, vor allem für energetische Maßnahmen und Barrierereduzierung.

Ein Bausparvertrag kann ebenfalls eine Rolle spielen, wenn er bereits besteht und zuteilungsreif ist oder in absehbarer Zeit wird.

Wann verlangt die Bank eine Grundschuld?

Ob eine Grundschuld nötig ist, hängt vor allem von der Höhe des Kredits ab. Kleinere Beträge vergeben viele Banken ohne Grundbucheintrag, weil der Aufwand für Notar und Grundbuchamt im Verhältnis zur Kreditsumme hoch wäre. Größere Vorhaben finanzieren Banken dagegen in der Regel nur gegen eine Grundschuld.

Besteht bereits eine Grundschuld aus der ursprünglichen Finanzierung, kann diese unter Umständen erneut genutzt werden, wenn das erste Darlehen schon teilweise getilgt ist. Das spart Kosten. Liegt die Grundschuld bei einer anderen Bank, ist eine Abtretung oder eine nachrangige Grundschuld nötig. Nachrangige Sicherheiten bewerten Banken vorsichtiger, was sich auf die Konditionen auswirken kann.

Wie bewertet die Bank ein Sanierungsvorhaben?

Die Bank möchte wissen, was genau gemacht wird und was es kostet. Sie verlangt deshalb Handwerkerangebote, Kostenvoranschläge oder eine Kostenschätzung eines Architekten. Je konkreter die Planung, desto belastbarer ist die Kreditentscheidung.

Gleichzeitig prüft die Bank, wie sich die Maßnahme auf den Wert der Immobilie auswirkt. Nicht jeder ausgegebene Euro erhöht den Beleihungswert im gleichen Umfang. Energetische Maßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert dauerhaft verbessern, werden meist günstiger bewertet als rein geschmackliche Änderungen. Die Kreditwürdigkeit prüft die Bank zusätzlich anhand Ihres Einkommens und Ihrer bestehenden Verpflichtungen.

Kann die Modernisierung mit einem Kauf kombiniert werden?

Ja. Beim Kauf einer älteren Immobilie wird die Sanierung häufig gleich mitfinanziert. Kaufpreis und Modernisierungskosten werden dann in einem Darlehen oder in mehreren Darlehensbausteinen zusammengefasst. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nur einmal eine Grundschuld eintragen lassen und die Gesamtkosten von Anfang an planen.

Wichtig ist, die Sanierungskosten realistisch einzuschätzen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Eine Begehung mit einem Sachverständigen oder Handwerker hilft, versteckte Mängel früh zu erkennen. Viele Banken zahlen den Sanierungsanteil nach Baufortschritt oder gegen Vorlage von Rechnungen aus.

Was gilt bei energetischen Maßnahmen?

Für energetische Sanierungen gibt es Förderprogramme in Form von Krediten und Zuschüssen. Bei vielen Programmen ist entscheidend, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Oft ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben, der die Maßnahmen plant und bestätigt. Die genauen Voraussetzungen ändern sich regelmäßig, prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Merkblätter der Förderstelle.

Für selbstgenutztes Wohneigentum besteht zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Diese lässt sich nicht beliebig mit Förderprogrammen kombinieren. Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Was sollten Vermieter beachten?

Bei vermieteten Immobilien kommen steuerliche und mietrechtliche Fragen hinzu. Steuerlich ist die Unterscheidung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, die über die Abschreibung verteilt werden, wichtig. Nach einem Kauf können umfangreiche Instandsetzungen innerhalb der ersten drei Jahre nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Die Einordnung sollte ein Steuerberater vornehmen.

Mietrechtlich regelt § 555b BGB, was als Modernisierung gilt, und § 559 BGB, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen dürfen. Die Ankündigungspflichten nach § 555c BGB sollten Sie vor Beginn der Arbeiten einhalten. Für die Finanzierung kann eine höhere Miete die Kapitaldienstfähigkeit verbessern, die Bank wird sie aber erst berücksichtigen, wenn sie belegt ist.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer hilft vor allem dann, wenn die Modernisierung größer ist, wenn mehrere Finanzierungsbausteine kombiniert werden sollen oder wenn Kauf und Sanierung zusammen finanziert werden. Er kann prüfen, ob eine bestehende Grundschuld genutzt werden kann, welche Bank Sanierungsvorhaben in Ihrer Größenordnung finanziert und wie sich Förderkredite in die Gesamtfinanzierung einfügen.

Auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Ratenkredit oder ein Immobiliendarlehen günstiger ist, lohnt der Vergleich. Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister einsehbar ist. Für die technische Planung bleiben Architekt, Handwerker und Energieeffizienz-Experte zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Modernisierung immer eine Grundschuld?

Nein. Kleinere Vorhaben lassen sich oft mit einem Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag finanzieren. Bei größeren Summen verlangen Banken in der Regel eine Grundschuld, bieten dafür aber meist längere Laufzeiten und bessere Konditionen.

Kann ich Kauf und Sanierung in einer Finanzierung zusammenfassen?

Ja, das ist üblich. Die Bank finanziert dann Kaufpreis und Sanierungskosten gemeinsam. Sie verlangt dafür Kostenvoranschläge oder Angebote und bewertet die Immobilie häufig mit Blick auf den Zustand nach der Sanierung.

Welche Unterlagen braucht die Bank für eine Sanierung?

Üblich sind eine Kostenaufstellung oder Handwerkerangebote, eine Beschreibung der Maßnahmen, Fotos des Ist-Zustands, Objektunterlagen und Einkommensnachweise. Bei energetischen Maßnahmen kommen oft Nachweise eines Energieeffizienz-Experten hinzu.

Kann ich Modernisierungskosten von der Steuer absetzen?

Das hängt davon ab, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und um welche Maßnahmen es sich handelt. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Lassen Sie die Einzelheiten von einem Steuerberater prüfen.

Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?

Dann fehlt Geld, das Sie aus Rücklagen oder einer Nachfinanzierung decken müssen. Banken empfehlen deshalb einen Puffer für unvorhergesehene Kosten. Klären Sie vorab, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufstockung des Darlehens möglich ist.

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