Baufinanzierer für Modernisierung in Böblingen

Umbau, Sanierung und energetische Maßnahmen finanzieren. Hier finden Sie Baufinanzierer in Böblingen, die Modernisierung und Sanierung als Schwerpunkt angeben. Alle Baufinanzierer in Böblingen · Modernisierung und Sanierung in ganz Deutschland

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Fischer Baufinanzierungs- und Privatkunden Makler GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Bahnhofstr. 11, 71083 Herrenberg 07452 6005397

Die Fischer Baufinanzierungs- und Privatkunden Makler GmbH hat ihren Hauptsitz in Nagold und einen weiteren Standort in Herrenberg. Sie vermittelt Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Renovierungsdarlehen und bezieht dabei Förderdarlehen von KfW und L-Bank ein.

Harald Wacker Immobilien & Finanzdienstleistungen e.K.

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Jahnstr. 1, 71032 Böblingen 07031 6858988

Das 1993 gegründete Einzelunternehmen von Harald Wacker in Böblingen verbindet Immobilienvermittlung mit der Vermittlung von Baufinanzierungen. Begleitet werden der Kauf einer Immobilie, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen sowie Umbau und Modernisierung.

Baufinanzierer für Modernisierung im Umkreis von Böblingen

Büros bis 30 km von Böblingen entfernt.

Berger Finanzdienstleistungen GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Wettbachstr. 11, 71063 Sindelfingen · 3 km entfernt 07031 7937150

Die Berger Finanzdienstleistungen GmbH ist ein Versicherungsmakler in der Sindelfinger Innenstadt, der zusätzlich Immobiliendarlehen vermittelt. Auf der Website geht es um Kauf, Anschlussfinanzierung, Modernisierung und Kapitalanlage sowie um die Einbindung von KfW-Mitteln.

Baufinanz Filder, Daniel Reith

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Mörikestr. 29/2, 73765 Neuhausen auf den Fildern · 19 km entfernt 0172 7624310

Daniel Reith vermittelt unter dem Namen Baufinanz Filder von Neuhausen auf den Fildern aus Finanzierungen für Kauf, Bau und Modernisierung. Er bezieht Förderkredite ein und hat eine eigene Seite zur Finanzierung für Selbstständige.

FINRIM GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Peter-Imhoff-Straße 49, 72138 Kirchentellinsfurt · 20 km entfernt

Die FINRIM GmbH in Kirchentellinsfurt verbindet Versicherungen, Geldanlage, Immobilienvermittlung und Finanzierung. Bei Baufinanzierungen für Kauf, Neubau, Umbau oder Anschluss vergleicht sie Angebote mehrerer hundert Finanzierungspartner und bezieht KfW-Darlehen und Bausparen ein, auch für vermietete Objekte.

Oliver Urban Finanzberatung

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Grünewaldstr. 8/2, 75233 Tiefenbronn · 22 km entfernt 0176 12888333

Oliver Urban vermittelt von Tiefenbronn aus Baufinanzierungen und Ratenkredite und vergleicht dafür Angebote verschiedener Banken. Neben dem Immobilienkauf berät er zu Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und der Einbindung von Fördermitteln.

Sigora Gruppe, Inhaber Goran Mitovski

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Metzinger Straße 41/3, 72622 Nürtingen · 24 km entfernt 07022 7382910

Die Sigora Gruppe in Nürtingen vermittelt Baufinanzierungen und Privatkredite. Genannt werden Darlehen für selbst genutzte und vermietete Immobilien, Modernisierungsdarlehen, Forward-Darlehen sowie Nachrangdarlehen bei fehlendem Eigenkapital.

AW Finance Baufinanzierung, Andreas Benjamin Welker

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Schmidener Str. 105, 71332 Waiblingen · 27 km entfernt 0162 7260648

Andreas Welker vermittelt unter dem Namen AW Finance in Waiblingen Finanzierungen für Kauf und Neubau sowie Anschlussfinanzierungen. Weitere Schwerpunkte auf der Website sind Modernisierung, die Einbindung von Fördermitteln und die Finanzierung vermieteter Immobilien.

kube5 GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Schorndorfer Straße 124, 71638 Ludwigsburg · 28 km entfernt 07141 2424466

Die kube5 GmbH in Ludwigsburg verbindet Immobilienvermittlung und Projektentwicklung mit der Vermittlung von Baufinanzierungen. Sie begleitet Käufer und Bauherren vom Beratungsgespräch bis zur Auszahlung, finanziert auch Sanierungen und beantragt passende Fördermittel.

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Immobilien finanzieren in Böblingen: das Wichtigste vor Ort

Der Grundstücksmarktbericht 2025 des Gemeinsamen Gutachterausschusses Böblingen und Schönbuchgemeinden wertet die Jahre 2023 und 2024 aus. Für 2024 weist er 1.315 Kaufverträge mit einem Umsatz von 555,42 Mio. € aus, nach 1.054 Verträgen und 367,71 Mio. € im Jahr 2023. Die Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 1. Januar 2025.

Aus dem Grundstücksmarktbericht 2025, Jahresbericht zum Stichtag 01.01.2025, Immobilienmarkt 2023/2024

  • 2024 wurden 1.315 Kaufverträge mit einem Umsatz von 555,42 Mio. € geschlossen, das sind etwa 24,7 % mehr Verträge und etwa 51,0 % mehr Umsatz als 2023 mit 1.054 Verträgen und 367,71 Mio. € (S. 14).
  • Für Wohnungseigentum wurden 2024 im gewöhnlichen Geschäftsverkehr 533 Kaufverträge mit einem mittleren Kaufpreis von 333.901 € ausgewertet (S. 21).
  • Freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser erzielten 2024 bei 94 Kaufverträgen einen mittleren Kaufpreis von 614.473 €, Doppelhaushälften und Reihenendhäuser bei 129 Verträgen 528.260 € (S. 21).
  • Die Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in der Gemarkung Böblingen liegen zum 01.01.2025 zwischen 550 €/m² und 1.050 €/m² (S. 40 bis 43).
  • Gebrauchte Wohnungen der Baujahre 1970 bis 1990 mit 51 bis 100 m² kosteten im Gebietsbereich City (Böblingen, Holzgerlingen, Ehningen) im Mittel 3.335 €/m², Wohnungen ab Baujahr 2021 in dieser Größe 6.315 €/m² (S. 84).

Quelle: Gemeinsamer Gutachterausschuss Böblingen und Schönbuchgemeinden, Grundstücksmarktbericht 2025, Jahresbericht zum Stichtag 01.01.2025, Immobilienmarkt 2023/2024 (2025)

Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

Nützliche Stellen

Stadtteile

Böblingen (Kernstadt) · Dagersheim

Ratgeber: Modernisierung und Sanierung

Alle Ratgeber zum Thema Modernisierung und Sanierung

Über Baufinanzierer für Modernisierung und Sanierung in Böblingen

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Das sollten Sie zum Thema Modernisierung und Sanierung als Kurzinformation wissen

Wer ein Haus oder eine Wohnung modernisiert, investiert oft erhebliche Summen in neue Fenster, ein neues Bad, eine Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Für die Finanzierung stehen mehrere Wege offen: vom Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag über eine klassische Baufinanzierung mit Grundschuld bis zu Förderkrediten und Zuschüssen. Welcher Weg passt, hängt vom Umfang der Maßnahme, vom vorhandenen Eigenkapital und vom Wert der Immobilie ab. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick als Kurzinformation.

Welche Wege gibt es, eine Modernisierung zu finanzieren?

Grundsätzlich lassen sich vier Bausteine unterscheiden, die auch kombiniert werden können:

  • Eigenkapital: Rücklagen oder frei verfügbares Vermögen. Das ist der einfachste Weg, schränkt aber die Liquidität ein.
  • Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag: Ein Ratenkredit, der zweckgebunden oder frei verwendbar sein kann. Er ist schnell verfügbar, hat aber meist kürzere Laufzeiten.
  • Baufinanzierung mit Grundschuld: Ein Immobiliendarlehen, für das die Bank eine Grundschuld eintragen lässt oder eine bestehende Grundschuld nutzt. Geeignet für größere Summen.
  • Förderkredite und Zuschüsse: Programme des Bundes, der Länder oder der Kommunen, vor allem für energetische Maßnahmen und Barrierereduzierung.

Ein Bausparvertrag kann ebenfalls eine Rolle spielen, wenn er bereits besteht und zuteilungsreif ist oder in absehbarer Zeit wird.

Wann verlangt die Bank eine Grundschuld?

Ob eine Grundschuld nötig ist, hängt vor allem von der Höhe des Kredits ab. Kleinere Beträge vergeben viele Banken ohne Grundbucheintrag, weil der Aufwand für Notar und Grundbuchamt im Verhältnis zur Kreditsumme hoch wäre. Größere Vorhaben finanzieren Banken dagegen in der Regel nur gegen eine Grundschuld.

Besteht bereits eine Grundschuld aus der ursprünglichen Finanzierung, kann diese unter Umständen erneut genutzt werden, wenn das erste Darlehen schon teilweise getilgt ist. Das spart Kosten. Liegt die Grundschuld bei einer anderen Bank, ist eine Abtretung oder eine nachrangige Grundschuld nötig. Nachrangige Sicherheiten bewerten Banken vorsichtiger, was sich auf die Konditionen auswirken kann.

Wie bewertet die Bank ein Sanierungsvorhaben?

Die Bank möchte wissen, was genau gemacht wird und was es kostet. Sie verlangt deshalb Handwerkerangebote, Kostenvoranschläge oder eine Kostenschätzung eines Architekten. Je konkreter die Planung, desto belastbarer ist die Kreditentscheidung.

Gleichzeitig prüft die Bank, wie sich die Maßnahme auf den Wert der Immobilie auswirkt. Nicht jeder ausgegebene Euro erhöht den Beleihungswert im gleichen Umfang. Energetische Maßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert dauerhaft verbessern, werden meist günstiger bewertet als rein geschmackliche Änderungen. Die Kreditwürdigkeit prüft die Bank zusätzlich anhand Ihres Einkommens und Ihrer bestehenden Verpflichtungen.

Kann die Modernisierung mit einem Kauf kombiniert werden?

Ja. Beim Kauf einer älteren Immobilie wird die Sanierung häufig gleich mitfinanziert. Kaufpreis und Modernisierungskosten werden dann in einem Darlehen oder in mehreren Darlehensbausteinen zusammengefasst. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nur einmal eine Grundschuld eintragen lassen und die Gesamtkosten von Anfang an planen.

Wichtig ist, die Sanierungskosten realistisch einzuschätzen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Eine Begehung mit einem Sachverständigen oder Handwerker hilft, versteckte Mängel früh zu erkennen. Viele Banken zahlen den Sanierungsanteil nach Baufortschritt oder gegen Vorlage von Rechnungen aus.

Was gilt bei energetischen Maßnahmen?

Für energetische Sanierungen gibt es Förderprogramme in Form von Krediten und Zuschüssen. Bei vielen Programmen ist entscheidend, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Oft ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben, der die Maßnahmen plant und bestätigt. Die genauen Voraussetzungen ändern sich regelmäßig, prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Merkblätter der Förderstelle.

Für selbstgenutztes Wohneigentum besteht zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Diese lässt sich nicht beliebig mit Förderprogrammen kombinieren. Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Was sollten Vermieter beachten?

Bei vermieteten Immobilien kommen steuerliche und mietrechtliche Fragen hinzu. Steuerlich ist die Unterscheidung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, die über die Abschreibung verteilt werden, wichtig. Nach einem Kauf können umfangreiche Instandsetzungen innerhalb der ersten drei Jahre nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Die Einordnung sollte ein Steuerberater vornehmen.

Mietrechtlich regelt § 555b BGB, was als Modernisierung gilt, und § 559 BGB, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen dürfen. Die Ankündigungspflichten nach § 555c BGB sollten Sie vor Beginn der Arbeiten einhalten. Für die Finanzierung kann eine höhere Miete die Kapitaldienstfähigkeit verbessern, die Bank wird sie aber erst berücksichtigen, wenn sie belegt ist.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer hilft vor allem dann, wenn die Modernisierung größer ist, wenn mehrere Finanzierungsbausteine kombiniert werden sollen oder wenn Kauf und Sanierung zusammen finanziert werden. Er kann prüfen, ob eine bestehende Grundschuld genutzt werden kann, welche Bank Sanierungsvorhaben in Ihrer Größenordnung finanziert und wie sich Förderkredite in die Gesamtfinanzierung einfügen.

Auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Ratenkredit oder ein Immobiliendarlehen günstiger ist, lohnt der Vergleich. Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister einsehbar ist. Für die technische Planung bleiben Architekt, Handwerker und Energieeffizienz-Experte zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Modernisierung immer eine Grundschuld?

Nein. Kleinere Vorhaben lassen sich oft mit einem Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag finanzieren. Bei größeren Summen verlangen Banken in der Regel eine Grundschuld, bieten dafür aber meist längere Laufzeiten und bessere Konditionen.

Kann ich Kauf und Sanierung in einer Finanzierung zusammenfassen?

Ja, das ist üblich. Die Bank finanziert dann Kaufpreis und Sanierungskosten gemeinsam. Sie verlangt dafür Kostenvoranschläge oder Angebote und bewertet die Immobilie häufig mit Blick auf den Zustand nach der Sanierung.

Welche Unterlagen braucht die Bank für eine Sanierung?

Üblich sind eine Kostenaufstellung oder Handwerkerangebote, eine Beschreibung der Maßnahmen, Fotos des Ist-Zustands, Objektunterlagen und Einkommensnachweise. Bei energetischen Maßnahmen kommen oft Nachweise eines Energieeffizienz-Experten hinzu.

Kann ich Modernisierungskosten von der Steuer absetzen?

Das hängt davon ab, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und um welche Maßnahmen es sich handelt. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Lassen Sie die Einzelheiten von einem Steuerberater prüfen.

Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?

Dann fehlt Geld, das Sie aus Rücklagen oder einer Nachfinanzierung decken müssen. Banken empfehlen deshalb einen Puffer für unvorhergesehene Kosten. Klären Sie vorab, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufstockung des Darlehens möglich ist.

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