Baufinanzierer für Hausbau in Würzburg

Finanzierung von Neubau, Bauträger und Fertighaus. Hier finden Sie Baufinanzierer in Würzburg, die Hausbau und Neubau als Schwerpunkt angeben. Alle Baufinanzierer in Würzburg · Hausbau und Neubau in ganz Deutschland

Unsicher, wer passt? Fragen Sie kostenlos einen Experten für Würzburg. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Experten fragen
4 Einträge · Wie wird sortiert?

ARUNA SÜD Versicherungsmakler GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Tückelhäuser Straße 10, 97199 Ochsenfurt 09331 89000

Die ARUNA SÜD Versicherungsmakler GmbH in Ochsenfurt vergleicht für Bau, Kauf und Renovierung die Darlehenskonditionen mehrerer Kreditinstitute. Für Anschlussfinanzierungen vermittelt sie auch Forward-Darlehen. Neben der Maklertätigkeit für Versicherungen ist sie als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO registriert.

gute.baufinanzierung, Dipl.-Kauffrau Petra Streit

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Steinbruch 15, 97318 Biebelried 09302 9868980

Petra Streit vermittelt von Biebelried östlich von Würzburg aus Baufinanzierungen für Kauf, Neubau, Renovierung und Umschuldung, für Angestellte wie für Selbstständige. Sie vereinbart auch Forward-Darlehen und bezieht öffentliche Fördermittel in die Kalkulation ein. Die Erlaubnis nach § 34i GewO ist im Impressum aufgeführt.

LACON GmbH & Co. KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Annastraße 28, 97072 Würzburg 0931 88074510

LACON ist ein Finanz- und Versicherungsmakler mit Sitz in Würzburg, der Baufinanzierungen über eine große Zahl von Bankpartnern vergleicht. Begleitet werden Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Modernisierungen, auch für Selbstständige und unter Einbeziehung von Fördermitteln. Das Impressum nennt eine Erlaubnis nach § 34i GewO.

MerSi FINANZIERUNG GmbH & Co. KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Friederike-Nadig-Straße 20, 97218 Gerbrunn 0931 29197862

Simone Göbel führt die MerSi Finanzierung in Gerbrunn bei Würzburg und vermittelt Immobilienkredite für Kauf, Neubau und Umbau sowie Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. Beraten wird im Büro, beim Kunden oder per Videogespräch. Zusätzlich erstellt sie Gutachten zum Wert von Immobilien.

Orte in der Nähe von Würzburg

Fragen? Jetzt Experten kostenlos fragen

Schildern Sie Ihr Anliegen in drei kurzen Schritten. Ein Experte meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Kostenlos Experten fragen
  • Ein Experte meldet sich innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Werbeanrufe
  • Kein Einfluss auf Ihre Schufa

Immobilien finanzieren in Würzburg: das Wichtigste vor Ort

Laut Immo-Kompass 2024 des Gutachterausschusses der Stadt Würzburg gingen 2024 im Stadtgebiet 1.258 notariell beurkundete Verträge mit einem Geldumsatz von ca. 535 Mio. € ein. Den größten Anteil hatten 714 verkaufte Eigentumswohnungen, freie Bauplätze sind wegen der Kessellage der Stadt dagegen selten.

Aus dem Immo-Kompass Würzburg 2024 (Berichtsjahr 2024, veröffentlicht Juli 2025)

  • Im Jahr 2024 wurden 1.258 notariell beurkundete Urkunden mit einem Geldumsatz von ca. 535 Mio. € verzeichnet, vor allem wegen einer hohen Zahl verkaufter Wohnungen (S. 9).
  • Insgesamt 714 Eigentumswohnungen mit einem Gesamtwert von rund 193 Mio. € wurden 2024 verkauft, davon 566 Bestandswohnungen (S. 9).
  • Bauplätze für individuelle Wohnbebauung kosteten 2024 im Durchschnitt 534,53 €/m² bei 27 Kauffällen (S. 11).
  • Die meisten freistehenden Häuser wurden in einer Preisspanne von 400.000 bis 750.000 Euro verkauft, Reihenmittelhäuser überwiegend zwischen 300.000 und 550.000 Euro (S. 14).
  • Die meisten Neubau-Eigentumswohnungen wurden in einer Spanne von 5.500 bis 6.600 €/m² verkauft (S. 24).

Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Würzburg, Immo-Kompass Würzburg 2024 (Berichtsjahr 2024, veröffentlicht Juli 2025) (2025)

Kaufnebenkosten in Bayern

Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

Nützliche Stellen

Stadtteile

Altstadt · Zellerau · Dürrbachtal · Grombühl · Lindleinsmühle · Frauenland · Sanderau · Heidingsfeld · Heuchelhof · Steinbachtal · Versbach · Lengfeld · Rottenbauer

Ratgeber: Hausbau und Neubau

Alle Ratgeber zum Thema Hausbau und Neubau

Über Baufinanzierer für Hausbau und Neubau in Würzburg

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Das sollten Sie zum Thema Hausbau und Neubau als Kurzinformation wissen

Wer neu baut, finanziert keinen fertigen Gegenstand, sondern ein Vorhaben, das über Monate entsteht. Das verändert die Baufinanzierung in mehreren Punkten: Das Geld fließt in Raten, die Kosten stehen am Anfang nicht in jedem Detail fest, und zwischen Grundstückskauf und Einzug vergeht Zeit, in der häufig noch Miete anfällt. Diese Seite fasst zusammen, was Sie zur Finanzierung von Neubau, Bauträgerobjekt und Fertighaus wissen sollten, und hilft Ihnen, einen passenden Baufinanzierer zu finden.

Welche Wege zum eigenen Neubau gibt es?

Es gibt im Wesentlichen vier Wege, die sich auch in der Finanzierung unterscheiden.

  • Bauen mit Architekt: Sie besitzen ein Grundstück, ein Architekt plant, und Sie vergeben die Gewerke einzeln. Das bietet die größte Gestaltungsfreiheit, verlangt aber die meiste Koordination und birgt das höchste Kostenrisiko.
  • Bauen mit Generalunternehmer: Ein Unternehmen errichtet das Haus auf Ihrem Grundstück zu einem vereinbarten Preis und koordiniert die Handwerker.
  • Fertighaus: Ein Hersteller liefert vorgefertigte Bauteile und montiert sie auf Ihrem Grundstück. Die Bauzeit vor Ort ist meist kurz.
  • Kauf vom Bauträger: Sie erwerben Grundstück und Gebäude aus einer Hand. Der Vertrag wird notariell beurkundet, und die Zahlungen richten sich nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Zeitbudget, Ihrer Risikobereitschaft und davon ab, ob Sie bereits ein Grundstück besitzen.

Was unterscheidet die Finanzierung eines Neubaus vom Kauf?

Beim Kauf einer bestehenden Immobilie zahlt die Bank den Kaufpreis auf einmal aus. Beim Neubau entsteht der Wert erst nach und nach. Die Bank kann den Beleihungswert deshalb nur anhand von Plänen, Baubeschreibung und Kostenaufstellung ermitteln.

Hinzu kommt, dass Sie während der Bauphase oft doppelt belastet sind: Sie zahlen Miete für Ihre bisherige Wohnung und gleichzeitig Zinsen für die bereits ausgezahlten Teile des Darlehens. Manche Banken bieten deshalb eine tilgungsfreie Zeit während der Bauphase an. Planen Sie diese Doppelbelastung von Anfang an mit ein.

Wie wird das Darlehen beim Hausbau ausgezahlt?

Die Bank zahlt das Darlehen in Teilbeträgen aus, sobald die jeweiligen Bauleistungen erbracht und nachgewiesen sind. In der Regel wird zuerst Ihr Eigenkapital eingesetzt, danach folgt das Darlehen. Für jede Auszahlung reichen Sie Rechnungen ein, teilweise mit Bestätigung des Bautenstands durch einen Sachverständigen oder die Bauleitung.

Beim Bauträger ist der Zahlungsplan durch § 3 Abs. 2 MaBV vorgegeben. Der Bauträger darf Zahlungen nur nach Baufortschritt in bis zu sieben Teilbeträgen verlangen. Außerdem müssen vor der ersten Zahlung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Teil des Darlehens, den sie für Sie bereithält, den Sie aber noch nicht abgerufen haben. Beim Neubau sind sie fast unvermeidlich ein Thema, weil sich die Auszahlung über Monate zieht.

Viele Banken gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Erst danach fallen Bereitstellungszinsen an. Die Länge dieser Zeit ist ein wichtiges Vergleichskriterium. Je länger Ihr Bauvorhaben dauert, desto mehr lohnt es sich, darauf zu achten. Ein realistischer Bauzeitenplan hilft, die Kosten abzuschätzen.

Wie schützt das Gesetz Bauherren?

Seit der Reform des Bauvertragsrechts enthält das BGB eigene Regeln für Verbraucherbauverträge (§§ 650i ff. BGB). Der Unternehmer muss Ihnen vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung nach § 650j BGB zur Verfügung stellen. Der Vertrag muss verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt oder zur Dauer der Bauausführung enthalten (§ 650k BGB).

§ 650m BGB begrenzt die Summe der Abschlagszahlungen beim Verbraucherbauvertrag auf neunzig Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung. Außerdem steht Ihnen bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung zu.

Bei Bauträgerverträgen schützt Sie vor allem die MaBV. Weil hier Grundstück und Bau zusammen verkauft werden, wird der Vertrag notariell beurkundet. Für rechtliche Fragen zu Bauverträgen ist ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht der passende Ansprechpartner.

Welche Kosten werden beim Hausbau oft unterschätzt?

Neben Grundstück und Baukosten fallen zahlreiche weitere Posten an. Dazu gehören Erschließung und Hausanschlüsse, Baugenehmigung und Vermessung, Bodengutachten, Baustrom und Bauwasser, Außenanlagen, Garage oder Carport sowie Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung.

Viele Angebote von Hausherstellern enthalten nicht alle Leistungen. Prüfen Sie die Baubeschreibung genau darauf, was enthalten ist, etwa Bodenplatte oder Keller, Malerarbeiten, Bodenbeläge und Sanitärausstattung. Fehlende Leistungen müssen Sie gesondert bezahlen.

Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Bilden Grundstückskauf und Bauvertrag ein einheitliches Vertragswerk, kann das Finanzamt auch die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Lassen Sie diese Frage vor Vertragsschluss von einem Steuerberater prüfen.

Welche Unterlagen braucht die Bank für einen Neubau?

Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen wie Einkommensnachweisen, Eigenkapitalnachweisen und Selbstauskunft verlangt die Bank beim Neubau typischerweise:

  • Kaufvertrag oder Grundbuchauszug für das Grundstück
  • Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung
  • Baugenehmigung oder Nachweis über das Genehmigungsverfahren
  • Kostenaufstellung oder Bauvertrag mit Zahlungsplan
  • Lageplan und Flurkarte

Je vollständiger und genauer die Kostenaufstellung, desto belastbarer ist die Finanzierungszusage.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Neubau ist finanziell anspruchsvoller als der Kauf einer bestehenden Immobilie. Ein Baufinanzierer hilft Ihnen, die Gesamtkosten vollständig zu erfassen, eine Reserve einzuplanen und die Auszahlung auf den Bauablauf abzustimmen. Er vergleicht Banken nicht nur nach dem Zins, sondern auch nach bereitstellungszinsfreier Zeit, tilgungsfreien Anlaufjahren und Bedingungen für Teilauszahlungen.

Besonders sinnvoll ist Unterstützung, wenn Sie Grundstück und Bau getrennt finanzieren, mit Architekt und Einzelvergabe bauen, Eigenleistungen einbringen oder Fördermittel einbinden möchten. Auch bei Selbstständigkeit oder wenig Eigenkapital lohnt sich der Vergleich mehrerer Banken.

Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Finanzierungen für Hausbau und Neubau anbieten.

Häufige Fragen

Wird das Darlehen beim Hausbau auf einmal ausgezahlt?

Nein. Beim Neubau zahlt die Bank das Darlehen in der Regel in Teilbeträgen nach Baufortschritt aus. Grundlage sind Rechnungen und Nachweise über die erbrachten Bauleistungen.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Teil des Darlehens, der noch nicht abgerufen wurde. Sie fallen meist erst nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit an, deren Länge im Vertrag steht.

Was ist der Unterschied zwischen Bauträger und Generalunternehmer?

Beim Bauträger kaufen Sie Grundstück und Haus aus einer Hand, der Vertrag wird notariell beurkundet und unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung. Beim Generalunternehmer besitzen Sie das Grundstück bereits und beauftragen den Bau separat.

Wie viel Puffer sollte ich beim Hausbau einplanen?

Eine feste Größe gibt es nicht. Planen Sie eine Reserve für Mehrkosten, Außenanlagen und Bauverzögerungen ein und klären Sie vorab, ob Ihre Bank ein Nachfinanzierungsdarlehen anbietet.

Kann ich einen Bauvertrag widerrufen?

Bei einem Verbraucherbauvertrag haben Sie nach § 650l BGB ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde. Für Bauträgerverträge gilt dieses Widerrufsrecht nicht.

Baufinanzierer für Hausbau in weiteren Städten

Experten kostenlos fragen