Inhalt
- Warum gibt es neben der KfW eine Förderung der Länder?
- Welche Förderbank ist für Ihr Bundesland zuständig?
- Welche Arten von Hilfen bieten die Länder an?
- Wer kann Landesförderung erhalten?
- Kann ich Landesförderung und KfW-Kredit gleichzeitig nutzen?
- Zählt ein Nachrangdarlehen der Förderbank als Eigenkapital?
- Wo beantrage ich die Wohnraumförderung meines Bundeslandes?
- Gibt es auch Förderung von Städten und Gemeinden?
- Wann hilft ein Baufinanzierer?
Die Förderbanken der Bundesländer ergänzen die KfW mit eigenen Programmen für Wohneigentum, vor allem mit zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen und Bürgschaften. Sie richten sich häufig an Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen und lassen sich in vielen Fällen mit KfW-Krediten kombinieren. Welche Hilfen es gibt, entscheidet allein das Land, in dem die Immobilie liegt.
Warum gibt es neben der KfW eine Förderung der Länder?
Die soziale Wohnraumförderung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Jedes Bundesland regelt deshalb selbst, ob und wie es den Erwerb oder Bau von Wohneigentum unterstützt. Die KfW fördert bundesweit nach einheitlichen Merkblättern, die Länder setzen eigene Schwerpunkte.
Diese Schwerpunkte unterscheiden sich deutlich. Manche Länder fördern vor allem Familien mit Kindern, andere den Erwerb von Bestandsimmobilien in ländlichen Regionen, wieder andere die Barrierefreiheit oder energetische Maßnahmen. Für Sie bedeutet das: Was in einem Land möglich ist, gibt es im Nachbarland unter Umständen gar nicht oder zu anderen Bedingungen.
Welche Förderbank ist für Ihr Bundesland zuständig?
Zuständig ist die Förderbank des Landes, in dem die Immobilie liegt. Ihr Wohnsitz spielt dafür keine Rolle. Die folgende Übersicht nennt die Förderinstitute der Länder.
| Bundesland | Förderinstitut |
|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank |
| Bayern | BayernLabo |
| Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Bremen | Bremer Aufbau-Bank (BAB) |
| Hamburg | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Hessen | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) |
| Niedersachsen | NBank |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK |
| Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Saarland | Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) |
| Sachsen | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Thüringen | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
In einigen Ländern übernehmen zusätzlich die Wohnraumförderungsstellen der Städte und Landkreise einen Teil der Arbeit. Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen Einkommen und Wohnfläche und leiten die Unterlagen an die Förderbank weiter.
Welche Arten von Hilfen bieten die Länder an?
Die Länder arbeiten mit unterschiedlichen Instrumenten. Häufig sind diese Formen:
- Zinsgünstige Darlehen: Das Land stellt ein Darlehen zu günstigeren Bedingungen als am Markt bereit, teilweise mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Nachrangdarlehen: Das Förderdarlehen steht im Grundbuch hinter dem Bankdarlehen. Das entlastet die finanzierende Bank.
- Zuschüsse: Einmalige Zahlungen, etwa für Familien mit Kindern oder für bestimmte Maßnahmen wie barrierefreien Umbau.
- Bürgschaften: Das Land übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos und ermöglicht so eine höhere Finanzierung.
- Familien- oder Kinderkomponenten: Zusätzliche Mittel oder bessere Bedingungen je Kind im Haushalt.
Welche dieser Instrumente angeboten werden, wie hoch sie sind und zu welchen Bedingungen, legen die Förderrichtlinien des Landes fest. Diese werden regelmäßig angepasst, teilweise mit jedem Haushaltsjahr.
Wer kann Landesförderung erhalten?
Landesförderung ist meist an Voraussetzungen geknüpft, die über die KfW-Bedingungen hinausgehen. Typisch sind Einkommensgrenzen, die sich nach der Haushaltsgröße richten, Vorgaben zur angemessenen Wohnfläche und die Pflicht, die Immobilie selbst zu bewohnen.
Hinzu kommt häufig eine Prüfung der Tragbarkeit. Die Förderstelle will sehen, dass Sie die gesamte Belastung aus allen Darlehen dauerhaft tragen können. Viele Programme verlangen außerdem einen Eigenbeitrag, der in Geld oder teilweise in Eigenleistung erbracht werden kann. Die genauen Grenzen und Nachweise nennt die Förderbank Ihres Landes. Sie erfahren dort auch, wie das maßgebliche Einkommen berechnet wird, denn diese Berechnung weicht oft vom Bruttoeinkommen ab.
Kann ich Landesförderung und KfW-Kredit gleichzeitig nutzen?
In vielen Fällen ja. Landesprogramme sind häufig ausdrücklich als Ergänzung zur KfW gedacht. Ob eine Kombination zulässig ist und in welcher Reihenfolge die Darlehen im Grundbuch abgesichert werden, regeln die Richtlinien des jeweiligen Landesprogramms.
Eine typische Finanzierung kann aus vier Bausteinen bestehen: Eigenkapital, Bankdarlehen, KfW-Kredit und Landesdarlehen. Damit alle Bausteine zusammenpassen, müssen mehrere Fragen geklärt sein:
- In welchem Rang wird jedes Darlehen im Grundbuch eingetragen?
- Akzeptiert die finanzierende Bank ein nachrangiges Landesdarlehen hinter ihrer Grundschuld?
- Gibt es Förderausschlüsse, wenn dieselbe Maßnahme schon von der KfW gefördert wird?
- Passen die Zinsbindungen und tilgungsfreien Jahre der einzelnen Darlehen zueinander?
Die letzte Frage wird oft unterschätzt. Laufen die Zinsbindungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus, müssen Sie später mehrere Anschlussfinanzierungen organisieren. Das ist kein Hindernis, sollte aber von Anfang an geplant sein.
Zählt ein Nachrangdarlehen der Förderbank als Eigenkapital?
Manche Banken behandeln ein nachrangig gesichertes Förderdarlehen ähnlich wie Eigenkapital, weil es im Grundbuch hinter dem Bankdarlehen steht. Eine allgemeine Regel gibt es dafür nicht. Wie die finanzierende Bank das Darlehen bewertet, sollten Sie vorab klären.
Für Haushalte mit wenig eigenem Geld kann dieser Punkt entscheidend sein. Wird das Landesdarlehen als eigenkapitalähnlich anerkannt, verbessert sich aus Sicht der Bank das Verhältnis von Darlehen zu Beleihungswert. Das kann die Konditionen des Bankdarlehens verbessern. Die Raten für das Förderdarlehen müssen Sie trotzdem zahlen, sie fließen vollständig in die Haushaltsrechnung ein.
Wo beantrage ich die Wohnraumförderung meines Bundeslandes?
Das hängt vom Land ab. Manche Programme beantragen Sie über Ihre Hausbank, andere direkt bei der Landesförderbank oder bei der Wohnraumförderungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die Förderbank Ihres Landes nennt den zuständigen Weg.
Wie bei der KfW gilt auch hier häufig, dass der Antrag vor dem Kaufvertrag oder Baubeginn gestellt sein muss. Manche Länder verlangen sogar, dass die Förderzusage vorliegt, bevor Sie unterschreiben. Landesprogramme haben teilweise begrenzte Mittel pro Jahr. Ist das Budget ausgeschöpft, werden keine neuen Anträge mehr bewilligt. Informieren Sie sich deshalb früh und reichen Sie vollständige Unterlagen ein.
Gibt es auch Förderung von Städten und Gemeinden?
Ja, manche Kommunen haben eigene Programme. Dazu gehören vergünstigte Bauplätze für Familien, Zuschüsse für den Erwerb von leerstehenden Häusern im Ortskern oder Hilfen für energetische Maßnahmen. Diese Programme sind meist klein und örtlich begrenzt.
Fragen Sie bei der Gemeinde oder dem Landratsamt nach, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Auch kommunale Programme haben eigene Bedingungen, und eine nachträgliche Antragstellung ist häufig ausgeschlossen.
Wann hilft ein Baufinanzierer?
Ein Baufinanzierer hilft, wenn mehrere Förderwege zu einer Finanzierung zusammengeführt werden sollen. Er kennt die Banken, die Landesdarlehen akzeptieren, und kann die Rangfolge der Grundschulden sowie die Zinsbindungen der einzelnen Bausteine aufeinander abstimmen. Gerade bei begrenzten Fördertöpfen spart eine vollständige und rechtzeitige Antragstellung Zeit.
Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister geprüft werden kann. Die verbindlichen Förderbedingungen erhalten Sie von der Förderbank Ihres Landes. Lassen Sie sich die aktuellen Richtlinien zeigen, bevor Sie Ihre Finanzierung festlegen.
Häufige Fragen
Kann ich Landesförderung und KfW-Kredit gleichzeitig nutzen?
In vielen Fällen ja. Landesprogramme sind häufig ausdrücklich als Ergänzung zur KfW gedacht. Ob eine Kombination zulässig ist und in welcher Reihenfolge die Darlehen im Grundbuch abgesichert werden, regeln die Richtlinien des jeweiligen Landesprogramms.
Wo beantrage ich die Wohnraumförderung meines Bundeslandes?
Das hängt vom Land ab. Manche Programme beantragen Sie über Ihre Hausbank, andere direkt bei der Landesförderbank oder bei der Wohnraumförderungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die Förderbank Ihres Landes nennt den zuständigen Weg.
Zählt ein Nachrangdarlehen der Förderbank als Eigenkapital?
Manche Banken behandeln ein nachrangig gesichertes Förderdarlehen ähnlich wie Eigenkapital, weil es im Grundbuch hinter dem Bankdarlehen steht. Eine allgemeine Regel gibt es dafür nicht. Wie die finanzierende Bank das Darlehen bewertet, sollten Sie vorab klären.
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