Ohne Eigenkapital

Schenkung der Eltern als Eigenkapital: Was Bank und Finanzamt wissen wollen

Geld von den Eltern als Eigenkapital für die Immobilie: wie Banken Schenkungen anerkennen, welche Nachweise nötig sind und was steuerlich zu klären ist.

Redaktion RatgeberBaufiAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Inhalt
  1. Erkennt die Bank eine Schenkung der Eltern als Eigenkapital an?
  2. Welche Nachweise verlangt die Bank?
  3. Was ist steuerlich zu beachten?
  4. Können die Eltern das Geld später zurückfordern?
  5. Welche erbrechtlichen Folgen hat die Schenkung?
  6. Ist ein Darlehen der Eltern besser als eine Schenkung?
  7. Wie gehen Sie konkret vor?
  8. Fazit: Sauber dokumentiert ist die Schenkung echtes Eigenkapital

Eine Schenkung der Eltern zählt bei der Bank als Eigenkapital, wenn das Geld Ihnen endgültig gehört und nachweisbar nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bank fragt deshalb nach Herkunft und Rechtsgrundlage des Geldes. Parallel sollten Sie die steuerlichen Folgen mit einem Steuerberater klären, denn auch Schenkungen innerhalb der Familie unterliegen dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Erkennt die Bank eine Schenkung der Eltern als Eigenkapital an?

Ja, Banken erkennen geschenktes Geld als Eigenkapital an, wenn es Ihnen endgültig gehört und nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bank will deshalb sehen, woher das Geld stammt und dass es sich um eine Schenkung und nicht um ein verdecktes Darlehen handelt.

Hintergrund ist die Haushaltsrechnung. Eigenkapital senkt das Darlehen und damit die Rate. Wäre das Geld in Wahrheit ein Kredit, müssten Sie zusätzlich die Rückzahlung an die Eltern leisten. Die Bank würde dann mit zu niedrigen Belastungen rechnen. Deshalb gehört eine klare Dokumentation zu jeder Schenkung, die in eine Finanzierung fließt.

Welche Nachweise verlangt die Bank?

Die meisten Banken akzeptieren eine Schenkung, wenn drei Dinge belegt sind: dass das Geld auf Ihrem Konto ist, woher es kommt und dass keine Rückzahlung vereinbart ist. Üblich sind folgende Unterlagen:

  1. Kontoauszug mit Zahlungseingang: Der Betrag sollte vor der Auszahlung des Darlehens auf Ihrem Konto eingegangen sein, mit erkennbarem Absender.
  2. Schriftliche Schenkungsbestätigung: Eine kurze, von den Eltern unterschriebene Erklärung, dass der Betrag geschenkt ist und nicht zurückgefordert wird.
  3. Herkunftsnachweis bei größeren Beträgen: Banken sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Herkunft von Vermögenswerten zu prüfen. Manche verlangen deshalb auch einen Beleg, woher die Eltern das Geld haben, etwa einen Kontoauszug oder einen Verkaufsvertrag.

Eine bloße Absichtserklärung der Eltern reicht in der Regel nicht. Je früher das Geld bei Ihnen eingeht, desto einfacher wird die Prüfung.

Was ist steuerlich zu beachten?

Schenkungen unterliegen dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Für Kinder gilt ein persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG. Bleibt die Schenkung innerhalb dieses Freibetrags, fällt keine Schenkungsteuer an. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab und kann sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Lassen Sie den aktuellen Stand deshalb von einem Steuerberater bestätigen.

Wichtig ist außerdem die Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG. Mehrere Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Haben Ihre Eltern Ihnen schon früher größere Beträge geschenkt, kann der Freibetrag bereits teilweise verbraucht sein.

Muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?

Ja, nach § 30 ErbStG ist eine Schenkung dem zuständigen Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen, auch wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt. Zur Anzeige verpflichtet sind der Beschenkte und der Schenkende. Ein Steuerberater kann prüfen, ob in Ihrem Fall Ausnahmen greifen.

Geld schenken oder Anteil an der Immobilie?

Steuerlich kann es einen Unterschied machen, ob die Eltern Geld schenken oder ausdrücklich einen Teil der Immobilie bzw. des Kaufpreises für einen bestimmten Erwerb. Auch die Frage, ob beide Elternteile getrennt schenken, kann Einfluss auf die Freibeträge haben. Solche Gestaltungen sind Sache eines Steuerberaters und sollten vor der Überweisung geklärt sein, nicht danach.

Können die Eltern das Geld später zurückfordern?

In bestimmten Fällen ja. Nach § 528 BGB kann der Schenkende ein Geschenk zurückfordern, wenn er später seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann. Nach § 529 BGB ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn seit der Leistung zehn Jahre verstrichen sind.

Praktisch wird das relevant, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und die eigenen Mittel nicht ausreichen. Der Sozialhilfeträger kann den Rückforderungsanspruch dann auf sich überleiten. Sprechen Sie dieses Risiko offen an, bevor größere Summen fließen. Für die Bank ist es meist kein Hindernis, für Ihre langfristige Planung aber durchaus.

Welche erbrechtlichen Folgen hat die Schenkung?

Eine Schenkung kann auch für Geschwister Folgen haben. Nach § 2325 BGB können Pflichtteilsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen eine Ergänzung ihres Pflichtteils verlangen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat. Die Schenkung wird dabei umso weniger berücksichtigt, je länger sie zurückliegt.

Eltern können außerdem festlegen, ob die Schenkung später auf das Erbe angerechnet werden soll. Das sollte bei der Schenkung schriftlich geregelt werden. Bei größeren Beträgen lohnt es sich, neben dem Steuerberater auch einen Rechtsanwalt oder Notar einzubeziehen, damit es später in der Familie keine Missverständnisse gibt.

Ist ein Darlehen der Eltern besser als eine Schenkung?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Ein Darlehen muss zurückgezahlt werden und erscheint in der Haushaltsrechnung der Bank als Verbindlichkeit, es sei denn, es ist nachrangig und für die Laufzeit tilgungsfrei vereinbart. Eine Schenkung belastet die Haushaltsrechnung nicht, hat aber steuerliche und erbrechtliche Folgen, die Sie mit einem Steuerberater klären sollten.

Die folgende Übersicht stellt die beiden Wege gegenüber.

Merkmal Schenkung Familiendarlehen
Rückzahlung nein, außer in gesetzlichen Ausnahmefällen ja, nach Vereinbarung
Sicht der Bank Eigenkapital Verbindlichkeit, mit Rangrücktritt teils wie Eigenkapital
Haushaltsrechnung keine zusätzliche Rate Rate wird berücksichtigt, wenn Tilgung vereinbart ist
Steuer Schenkungsteuer im Rahmen der Freibeträge prüfen Zinsen und Zinsverzicht steuerlich prüfen
Dokumentation Schenkungsbestätigung schriftlicher Darlehensvertrag

Ein Familiendarlehen wird von manchen Banken wie Eigenkapital behandelt, wenn es ausdrücklich hinter dem Bankdarlehen zurücktritt und während der Zinsbindung nicht getilgt werden muss. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich von Bank zu Bank.

Wie gehen Sie konkret vor?

Mit dieser Reihenfolge vermeiden Sie Rückfragen von Bank und Finanzamt:

  1. Betrag und Form klären: Schenkung oder Darlehen, Geld oder gezielter Beitrag zum Kauf.
  2. Steuerberater einbeziehen: Freibeträge, frühere Schenkungen und Anzeigepflicht prüfen lassen.
  3. Schriftlich festhalten: Schenkungsbestätigung oder Darlehensvertrag aufsetzen, bei Bedarf mit Anrechnungsregel für das Erbe.
  4. Geld rechtzeitig überweisen: Der Eingang auf Ihrem Konto sollte vor der Finanzierungsanfrage oder spätestens vor der Auszahlung belegt sein.
  5. Unterlagen an die Bank geben: Kontoauszug, Bestätigung und gegebenenfalls Herkunftsnachweis gemeinsam einreichen.
  6. Anzeige ans Finanzamt: Die Frist nach § 30 ErbStG im Blick behalten.

Fazit: Sauber dokumentiert ist die Schenkung echtes Eigenkapital

Geld von den Eltern ist für viele Käufer der entscheidende Baustein der Finanzierung. Die Bank erkennt es an, wenn klar belegt ist, dass es Ihnen endgültig gehört. Steuerlich und erbrechtlich sollten Sie die Schenkung vorab mit einem Steuerberater und bei größeren Beträgen auch mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen. Ein Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO kann einschätzen, welche Bank Schenkungen und Familiendarlehen wie behandelt, und die Finanzierung entsprechend aufbauen. Passende Ansprechpartner finden Sie im Verzeichnis unter dem Thema Ohne Eigenkapital.

Häufige Fragen

Erkennt die Bank eine Schenkung der Eltern als Eigenkapital an?

Ja, Banken erkennen geschenktes Geld als Eigenkapital an, wenn es Ihnen endgültig gehört und nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bank will deshalb sehen, woher das Geld stammt und dass es sich um eine Schenkung und nicht um ein verdecktes Darlehen handelt.

Muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?

Ja, nach § 30 ErbStG ist eine Schenkung dem zuständigen Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen, auch wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt. Zur Anzeige verpflichtet sind der Beschenkte und der Schenkende. Ein Steuerberater kann prüfen, ob in Ihrem Fall Ausnahmen greifen.

Können die Eltern das Geld später zurückfordern?

In bestimmten Fällen ja. Nach § 528 BGB kann der Schenkende ein Geschenk zurückfordern, wenn er später seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann. Nach § 529 BGB ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn seit der Leistung zehn Jahre verstrichen sind.

Ist ein Darlehen der Eltern besser als eine Schenkung?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Ein Darlehen muss zurückgezahlt werden und erscheint in der Haushaltsrechnung der Bank als Verbindlichkeit, es sei denn, es ist nachrangig und für die Laufzeit tilgungsfrei vereinbart. Eine Schenkung belastet die Haushaltsrechnung nicht, hat aber steuerliche und erbrechtliche Folgen, die Sie mit einem Steuerberater klären sollten.

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